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Finanzmittel der EU für bei den jüngsten Korruptionsfällen beschuldigte NGOs und Schutz der finanziellen Interessen der EU (Aussprache)
Im Jahr 2018 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Bericht über die mangelnde finanzielle Transparenz von NRO. In diesem Bericht stellt der EuRH fest, dass die EU 1,7 % ihres Haushalts an NRO delegiert, darunter 6,8 % des Europäischen Entwicklungsfonds. Das ist ein Gesamtbetrag von 11,3 Milliarden Euro gegenüber dem Haushalt 2014-17, der NGOs zugewiesen wird. Dem EuRH zufolge behindert das Fehlen eines europäischen Rechtsrahmens für NRO eine wirksame Kontrolle der Verwendung der Mittel. In dem Bericht heißt es, dass „die Europäische Kommission nicht über ausreichend detaillierte Informationen darüber verfügt, wie die Gelder ausgegeben werden“, und fordert die Festlegung einer EU-weiten Definition von NRO, um die Transparenz und Aufsicht zu verbessern. Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung jeden Versuch der Mitgliedstaaten, die Transparenz von NRO zu verbessern, als Verstoß gegen den durch Artikel 63 Absatz 1 AEUV garantierten freien Kapitalverkehr für nichtig erklärt. Die erhöhten Transparenzanforderungen an Bürger und Unternehmen werden jedoch systematisch eingehalten. Trotz Berichten der FATF, Europols, Eurojusts, Moneyvals und verschiedener Berichte der zuständigen nationalen Behörden, aus denen eindeutig hervorgeht, dass NRO häufig als Fronten für die Terrorismusfinanzierung genutzt werden, wird die EU bei NRO keine Schritte unternehmen. Diese entsetzliche Politik der NGOkratie muss jetzt enden.