25
Nov
2021
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Internationaler Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Stand der Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul (Fortsetzung der Aussprache)
Herr Präsident, das Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist das erste europäische Übereinkommen, das rechtliche Pflichten speziell zum Schutz von Frauen auferlegt. Sie wurde von den meisten EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Die EU fordert nun die verbleibenden sechs Mitglieder auf, demnächst zu folgen. Zwei Kommentare. Natürlich sollten Frauen vor Gewalt geschützt werden. Aber warum nur Frauen? Männer leiden genauso häufig unter häuslicher Gewalt wie Frauen. Warum verdienen sie keinen Schutz? Zweitens erheben einige Staaten Einwände gegen die Ratifizierung, weil sie befürchten, dass die Gerichte das Übereinkommen zu weit auslegen und auf geschlechtsspezifische Fragen anwenden könnten, die nichts mit häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen zu tun haben. Die Konvention richtet sich speziell an beide, und der Text bezieht sich frei auf beide, aber wenig anderes. Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge schreibt vor, dass Verträge nach Treu und Glauben und nach ihrer gewöhnlichen Bedeutung auszulegen sind, es sei denn, diese Bedeutung ist kläglich unklar oder absurd. Dennoch legen die EU und einige nationale Gerichte Rechtsvorschriften im Allgemeinen dynamisch aus, d. h. gegen ihren Wortlaut und für weitere Zwecke, die die Gerichte erfinden und verhängen. Der einzige Schutz vor dieser undemokratischen Praxis der Justizgesetzgebung durch nicht gewählte und politisch ernannte Beamte ist die wörtliche oder textbasierte Interpretation. Erforderlich ist ein Übereinkommen gegen die Rechtssetzung, nicht die gerichtliche Verlängerung des Übereinkommens von Istanbul.