Reden-Ranking
Seit 1. Juli 2024| Rang | Name | Land | Fraktion | Reden | |
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Lukas Sieper | Deutschland DEU | Fraktionslose Mitglieder (NI) | 390 |
| 2 |
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Juan Fernando López Aguilar | Spanien ESP | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) | 354 |
| 3 |
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Sebastian Tynkkynen | Finnland FIN | Europäische Konservative und Reformer (EKR) | 331 |
| 4 |
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João Oliveira | Portugal PRT | Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) | 232 |
| 5 |
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Vytenis Povilas Andriukaitis | Litauen LTU | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) | 227 |
Alle Beiträge (80)
Beziehungen EU-Schweiz (Aussprache)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gilt natürlich auch mein Dank Lukas Mandl, der exzellente Arbeit geleistet hat und der uns wieder in Erinnerung ruft – es ist ja schon viel gesagt worden –, dass 2021 sich der Schweizer Bundesrat unerfreulicherweise dazu entschlossen hatte, einseitig die Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen, ein horizontales Abkommen mit der Europäischen Union, zu beenden. Bedauernswert deshalb, weil damit die Fragen einer vertieften Kooperation zwischen der Europäischen Union einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits nicht gelöst, sondern nur in die Zukunft verschoben wurden. Wir wollen enger mit den Schweizern zusammenarbeiten, auf Augenhöhe, im Respekt der gegenseitigen Souveränität, aber eben auch auf einer fairen und gesetzlich, vertraglich geregelten Basis. Das gilt zunächst einmal für den Strom, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen sicherstellen, dass im Bereich der Elektrizität kein neuer Röstigraben zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft entstehen kann, denn ein einheitlicher Binnenmarkt für Elektrizität und Netze schafft Resilienz und Sicherheit für beide Partner. Dabei wäre das Zeitfenster für ein EU-Schweiz-Abkommen derzeit so günstig wie nie zuvor. In Europa tobt – es ist schon erwähnt worden – der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Europäische Union hat daher ein großes Interesse an noch engeren Beziehungen mit ihren demokratischen Nachbarstaaten. Auch der Schweizer Nationalrat, das Parlament, und der Ständerat, die Regionenkammer, haben das gleiche Vorhaben. Zweitens gilt es natürlich auch für den Schweizer Beitrag zur Kohäsion, der noch nicht angesprochen wurde. Im Vergleich zu den EWR-Staaten ist der Schweizer Beitrag nach wie vor einfach zu gering, zumal die Schweiz wirtschaftlich und politisch stark von der Stabilität im Umfeld der Europäischen Union profitiert. Man ist versucht, als Europäer zu rufen: Hopp, Schwyz! Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, dass wir den Bericht annehmen sollten und weiterverhandeln, bis wir am Ziel sind: einer engeren Zusammenarbeit.
Notfallinstrument für den Binnenmarkt (A9-0246/2023 - Andreas Schwab) (Abstimmung)
Frau Präsidentin! Ganz kurz ein Dank an die Kollegen für die Zustimmung. Und ich würde einfach die Rücküberweisung an den Ausschuss beantragen.
Notfallinstrument für den Binnenmarkt (Aussprache)
Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Besten Dank für diese exzellente Aussprache. Ich glaube, man muss an dieser Stelle einfach noch einmal deutlich sagen: Sie, lieber Herr Kommissar Breton, haben mit Frau Kommissionspräsident von der Leyen eine exzellente Arbeit in der Krise gemacht. Manches ist vielleicht auch nicht so gelungen, wie man es sich gewünscht hätte, aber der Weg, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas in den Mittelpunkt zu stellen, war richtig. Und den wollen wir mit diesem Vorschlag weitergehen. Deswegen möchte ich meinen Schattenberichterstattern und den Berichterstattern der anderen Ausschüsse sehr herzlich für die exzellente Zusammenarbeit danken. Es ist richtig, dass wir kein Schönwetterrecht wollen, wie René Repasi gesagt hat, sondern wir den Binnenmarkt tatsächlich mit Zähnen ausstatten wollen, weil es eben nicht um die Unternehmen und weil es nicht um die Politiker geht, sondern weil es am Ende darum geht, dass die Bürgerinnen und Bürger das bekommen, was sie in einer Krise am dringendsten brauchen, nämlich medizinische Gegenstände und Impfstoffe. Und um nichts Anderes soll es gehen. Viele Kollegen, die heute das Wort ergriffen haben, haben sich auch auf den Vorschlag der Kommission bezogen. Da möchte ich jetzt keine weiteren Ausführungen dazu machen, weil ich glaube, dass wir gesehen haben, dass wir uns sehr intensiv mit den einzelnen Punkten auseinandergesetzt haben. Wir sind nicht an allen Stellen zu identischen Lösungen gekommen, aber wir haben, glaube ich, doch einen ganz guten Mittelweg gefunden, den wir dem Rat gegenüber jetzt auch gemeinsam vertreten wollen. Und natürlich braucht es das Europäische Parlament in einer solchen Krisensituation, und deswegen werden wir versuchen, auch diesen Punkt ganz deutlich zu verteidigen. Es kann keine exekutivische Entscheidung allein sein, einen Krisenfall auszurufen. Trotzdem möchte ich auch noch einen Punkt an diejenigen sagen, die so ein Stück weit den Eindruck erweckt haben, als ob die Mitgliedstaaten – es war in diesem Falle, glaube ich, Polen – auch alleine durch die Krise kommen können: Es ist ganz deutlich ausgeführt worden, auch von den Kollegen, dass am Ende die Bürgerinnen und Bürger, aus welchem Land auch immer sie kommen mögen, natürlich alle davon profitieren, wenn wir die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bestmöglich organisieren und alle alle Produkte bekommen können. Der Punkt von Frau Kollegin Lexmann, dass eine europäische Homeoffice-Regelung wünschenswert wäre, ist zutreffend. Und deswegen würde ich vorschlagen, Herr Kommissar, dass Sie mit Ihrem Kollegen aus Luxemburg, mit Kommissar Schmit, noch mal ins Gespräch kommen, um zu prüfen, ob nicht eine entsprechende Möglichkeit von der Europäischen Kommission noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden kann. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Kollegen für den Trilog und danke sehr herzlich für die Aussprache.
Notfallinstrument für den Binnenmarkt (Aussprache)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! In der Coronakrise haben wir gesehen, wie schnell die Mitgliedstaaten Grenzkontrollen in Europa wieder zurückgebracht haben, weil wir auf die Krise nicht ausreichend vorbereitet waren, und damit wurde das wirtschaftliche Herzstück Europas fast zum Erliegen gebracht. Wir wollen den europäischen Binnenmarkt verteidigen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten diesen Binnenmarkt offen halten, weil wir nur so unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sichern können. Mit der Anwendung des Notfallinstruments für den Binnenmarkt geben wir eine klare Antwort auf die Herausforderungen der COVID-Pandemie, aber auch auf die Herausforderungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Wir wollen, dass die Europäische Union auch in einer möglichen zukünftigen Krise handlungsfähig und voll funktionsfähig bleibt. Dafür haben wir das Gesetz erweitert. Mit IMERA soll auch die Abwehrfähigkeit des Binnenmarkts Bedeutung erlangen, denn der Notfall kann viel einfacher bewältigt werden, wenn funktionierende Verfahren schon vor der Krise laufen. Schon vom Namen her wird nun klar, dass es bei diesem Gesetz darum geht, den Binnenmarkt im Notfall zu schützen und im Vorfeld Resilienz aufzubauen. Das ist wichtig, denn es handelt sich dabei um konkrete Maßnahmen, die die Durchgängigkeit der EU-Grenzregionen – und das ist mir besonders wichtig – für krisenrelevante Dienstleister und Arbeitnehmer und unsere Versorgung mit krisenrelevanten Produkten und Dienstleistungen in der nächsten Krise sicherstellen. Mit einem funktionierenden Farbsystem wird die Krisenlage in der Europäischen Union dann in Grün, Orange und Rot eingeteilt: In der grünen Phase, Herr Kommissar, kann die Europäische Kommission Krisenprotokolle entwickeln und Simulationen durchführen. Unternehmen können ihre Resilienz im Rahmen von freiwilligen Stresstests prüfen. In der gelben – in der gefährlicheren Phase, im sogenannten Überwachungsmodus – wird die Kommission dazu ermächtigt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Inventur an Waren- und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung durchzuführen. Die Grenzschließungen haben unseren Alltag massiv eingeschränkt, und das wollen wir verhindern. Deswegen muss im Notfallmodus zukünftig ein Regelungsfall gelten, dass die Mitgliedstaaten keine Einfuhrverbote mehr erlassen dürfen und Grenzschließungen verboten bleiben. Krisenrelevantes Personal wie Ärzte und Krankenschwestern sollen zukünftig die Grenze durch Vorzeigen eines einfachen QR-Codes passieren können. Angaben zum Gesundheits- und Arbeitsstatus sollen online durch einheitliche Formulare erfolgen. Dies muss die Kommission aber schon jetzt vorbereiten, damit im Krisenfall alle digitalen Schnellspuren schon einsatzbereit sind. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vorschlag stärken wir auch die Unabhängigkeit der Unternehmen. Denn der Vorschlag setzt auf freiwillige Beiträge der Wirtschaft zur Lösung einer Krise: Bestände und Lieferketten krisenrelevanter Produkte können der Kommission gemeldet werden, Geschäftsgeheimnisse, sensible Daten und geschütztes Know-how hingegen bleiben geschützt. Allerdings ist mir wichtig, dass der Punkt vorrangiger Produktionsanfragen, den ja auch Kommissar Thierry Breton in der Krise stark nach vorne gebracht hat, dass dieser Punkt erhalten bleibt. Denn wir wollen in jedem Falle vermeiden, dass in der EU ansässige Unternehmen in der Krise private Geschäftspartner vorrangig beliefern. Wir wollen, dass der europäische Gedanke gestärkt wird, dass die Mitgliedstaaten und die Bürgerinnen und Bürger Europas zuallererst in einer Krise beliefert werden können. Dafür brauchen wir dieses Rechtsinstrument und deswegen handelt es sich dabei nicht um Bürokratie. Corona hat gezeigt: Nationale Alleingänge bei Grenzschließungen, beim Beschaffungswesen oder bei Exportkontrollen funktionieren nicht. Nur wenn jedes Land, jedes einzelne Land in der Europäischen Union sicher ist, sind alle in der Europäischen Union sicher. Deswegen wird das heutige Gesetz die Personenfreizügigkeit stärken und die Versorgung aller EU-Bürger mit krisenrelevanten Gütern sicherstellen. Deswegen wollen wir gemeinsam nach der Abstimmung morgen im Trilog das Vorhaben bis Jahresende zum Erfolg führen. Darum bitte ich um eure Unterstützung.
Weltweite Konvergenz bei generativer KI (Aussprache)
Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Systeme künstlicher Intelligenz können einen wichtigen Beitrag für die Bewältigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft leisten. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen. Diese Systeme sind von jedem Handy oder von jedem PC in der ganzen Welt abrufbar, und daran zeigt sich – und es ist ja auch vom Berichterstatter vorher schon angesprochen worden –, dass wir als Parlament ein großes Interesse daran haben müssen, dass es weltweite Grundregeln für künstliche Intelligenz gibt. Und, Frau Kommissarin, aus meiner Sicht ist deshalb zuallererst wichtig, dass wir als Europäer wissen, was unsere Vorstellung von einer gerechteren, von einer gerechten, digitalen Welt ist. Das Gesetz über künstliche Intelligenz soll nach dem Ende der Trilogverhandlungen unser Leuchtturm werden, der zeigt, welche Risiken hoch, ja, und welche Risiken auch zu hoch sein können für künstliche Intelligenz, um die Frage ihr allein zu überlassen. Insofern ist die Idee Ihres Kollegen, Kommissar Breton, schon vor Inkrafttreten einen AI Pack zu schaffen, durchaus schlüssig. Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, gelten für die wirtschaftliche Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz natürlich auch wettbewerbsrechtliche Regeln, die des Gesetzes über digitale Märkte. Denn künstliche Intelligenz in diesem Sinne ist nichts anderes als eine Plattform, deren Algorithmus sich eines bestimmten Datensatzes bedient. Wir müssen für Chancengleichheit auch bei KI kämpfen, denn hier sind immense Investitionen schon getätigt worden oder noch notwendig, die natürlich eine wirtschaftliche Nutzung dieser Systeme erzwingen. Das kann aber nur unter der Geltung der Regeln des fairen Wettbewerbs zulässig sein. Drittens: Deshalb brauchen wir eine globale Vereinbarung, am besten über die G7 hinaus, über die Nutzung von künstlicher Intelligenz, basierend auf einem freiwilligen internationalen Verhaltenskodex, der auch internationale Standards beinhaltet. Dabei ist klar – und daran arbeitet ja auch Ihre Kollegin, Frau Vestager –, dass unser KI-Gesetz – und das ist vorher auch noch einmal deutlich geworden – das Potenzial als Vorreiter für zukünftige internationale Vereinbarungen hat. Dieses Potenzial sollten wir gemeinsam nutzen.
Europa zum Investitionsstandort machen (Aussprache)
Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die schwedische Ratspräsidentschaft sich heute der Debatte im Europäischen Parlament stellt und mit uns gemeinsam der Frage nachgeht, was wir noch mehr tun können, damit Europa tatsächlich zum Platz für weitere Investitionen wird. Wir waren mit dem Binnenmarktausschuss vor wenigen Wochen in Singapur, und große Staatsfonds investieren seit vielen Jahren – und auch heute – lieber in den Vereinigten Staaten von Amerika als in der Europäischen Union. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, was wir verbessern können, um derartige Investitionsentscheidungen noch stärker nach Europa zu lenken. Herr Kommissar Reynders, ich habe Ihnen natürlich sehr aufmerksam zugehört, aber es hat mich ein Stück weit an meine Zeit in Frankreich erinnert, wo ich mal studiert habe und wo sich die Presse sehr stark über „la pensée unique“ geärgert hat. Ich glaube, dass wir zu wenig selbstkritisch mit unseren eigenen Politiken in Europa umgehen. Zu Recht wurde deshalb ganz am Anfang erwähnt, dass wir mehr in Resilienz investieren müssen. Dafür gibt es natürlich eine ganze Reihe von Märkten, wo wir mehr tun können. Wir brauchen mehr Resilienz im europäischen Energiebinnenmarkt. Dafür brauchen wir einen Vorschlag für einen voll integrierten europäischen Energiebinnenmarkt. Wir brauchen mehr Resilienz in den europäischen Telekommunikationsmärkten. Deswegen freue ich mich, dass zumindest Herr Kommissar Breton diese Idee aufgegriffen hat. Ich hoffe, dass wir das in den kommenden Monaten auch bereits vorbereiten können. Das Thema Investment habe ich schon angesprochen. Aber es gibt natürlich ein drittes Thema, das beide Dinge miteinander verbindet, und das ist mir als Vertreter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz besonders wichtig: Wir müssen dafür sorgen, dass wir tatsächlich dahin kommen, dass unsere europäischen Regeln, soweit sie den Binnenmarkt betreffen, auch überall gleich gelten und gleich angewendet werden. Es kann nicht angehen, dass wir bei Gesetzen, die bestimmten Kolleginnen und Kollegen halt besonders gut gefallen, dann wieder auf das Prinzip der Mindestharmonisierung zurückfallen. Globale Lieferketten, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden sich nicht an der Mindestharmonisierung orientieren zwischen Luxemburg und Zypern, sondern sie werden nur unsere Werte und unsere Vorstellungen akzeptieren und durchsetzen, wenn wir sie in Europa einheitlich vorsehen. Deswegen gilt es, noch mehr Einheitlichkeit im Binnenmarkt herzustellen.
Gesetz über künstliche Intelligenz (Aussprache)
Das ist ein sehr, sehr wichtiger Punkt. Die EVP-Fraktion steht ganz eindeutig dazu, dass die unmittelbare Totalüberwachung durch künstliche Intelligenz verboten bleiben muss, genauso wie es im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen ist. Es gibt für uns nur zwei Ausnahmetatbestände, für die wir eine getrennte Abstimmung beantragt haben. Das war auch schon bei der Ausschussabstimmung so. Deswegen wollen wir auch niemandem in den Rücken fallen. Es war von Anfang an klar, dass es eine Vielzahl an Kollegen − übrigens weit über die EVP-Fraktion hinaus − gibt, die bei diesen zwei Fragen − bei vermissten Kindern und bei Terrorismus − einfach eine Lösung suchen, die die Schnelligkeit des Eingreifens von KI schneller wünschen, als der Gesetzgebungsvorschlag das vorsieht. Ich glaube, dass es deswegen gut ist, dass wir darüber diskutieren, und deswegen ist es gut, dass wir uns darüber auch austauschen. Und ich glaube, es ist auch gut, dass wir darüber morgen abstimmen. Dann werden wir sehen, wie die Mehrheiten im Europäischen Parlament sind. Aber eins ist klar: Wir wollen nicht werden wie Russland und wir wollen nicht werden wie China.
Gesetz über künstliche Intelligenz (Aussprache)
Frau Präsidentin, Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gilt ein großes Dankeschön all denjenigen, die einen wirklich ausnehmend guten Kompromiss für das Gesetz über künstliche Intelligenz erarbeitet haben. Denn es kommt natürlich darauf an, dass wir mit diesem weltweiten Meilenstein, den die Europäische Union setzen kann, sicherstellen, dass die Regeln, die wir in Europa schaffen, einheitlich für alle in Europa gelten und nicht einem Wettlauf zwischen 27 Mitgliedstaaten schon innerhalb der Europäischen Union ausgesetzt sind. Hier schafft der Vorschlag des Europäischen Parlaments eine sehr, sehr gute Grundlage auch für die Verhandlungen mit dem Rat. Ich hoffe, dass es uns gelingt, diesen Ansatz der Vollharmonisierung durchzusetzen. Zum Zweiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, war mir immer besonders wichtig, dass wir versuchen, eine Doppelregulierung in innovativen Industrien, wie beispielsweise der Medizintechnik, zu vermeiden. Natürlich wird in der Medizintechnik viel künstliche Intelligenz eingesetzt, aber die dortigen Anwendungen sind bereits durch die jeweiligen Fachregulierungen ausschließlich und abschließend geklärt. Hier muss Doppelregulierung vermieden werden, und auch das ist gelungen. Zum Dritten verstehe ich natürlich das Anliegen von vielen Kollegen, die Ausgangssituation für die Verhandlungen mit dem Rat schon jetzt in eine bestimmte Richtung zu drängen. Die EVP-Fraktion hat immer gesagt, dass es bestimmte politische Überlegungen gibt, die viele unserer Mitglieder wichtig finden. Länder, in denen Terrorismus eine große Rolle gespielt hat, haben einfach eine bestimmte nationale Identität, die es hier zu respektieren gilt. Deswegen ist es gut, dass es entsprechende Möglichkeiten zur Abstimmung gibt. (Der Redner ist damit einverstanden, auf eine Frage nach dem Verfahren der "blauen Karte" zu antworten.)
Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2022 (Aussprache)
Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik der Europäischen Union ist immer ein guter Gradmesser dafür, welche Themen im Parlament für die Aufstellung in diesem Bereich von Bedeutung sind. Und wir können, glaube ich, durchaus richtig feststellen, dass mit dem Gesetz über digitale Märkte für die diesjährige Arbeit der Kommission eine ganze Reihe von Entscheidungen vor uns liegt, die sicherstellen muss, dass das, was der Gesetzgeber beschlossen hat, auch so in die Umsetzung des Gesetzes eingebracht wird und dass die Umsetzung so gelingt, wie wir sie uns gemeinsam vorgestellt haben. Aber wir haben im kommenden Jahr auch weitere Gesetzgebungsvorhaben vor uns, die ebenfalls erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Das ist einmal die Verordnung über die Fusionen – die Fusionskontrollverordnung –, und hier haben wir in diesem Falle eine Überschneidung mit dem Bericht, wo es um die Frage der Telekommunikationsmärkte geht. Und wir haben uns – und ich glaube, dass das auch eine Mehrheit finden wird – dazu entschieden, dafür zu sorgen, dass wir künftig in Europa einen voll integrierten Telekom-Binnenmarkt bekommen, bei dem nationale Grenzen viel geringere Rollen spielen – mit dem Ziel, ein noch attraktiveres Angebot sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer, als auch für die betroffenen Unternehmer zu schaffen. Dafür brauchen wir Anpassungen bei der Fusionskontrollverordnung, auch in der Anwendung – und Frau Vizepräsidentin, da hoffe ich auf Ihre Unterstützung, weil wir damit, was den Wettbewerb im globalen Umfeld angeht, als Europäische Union einen großen Schritt nach vorne kommen. Wir werden uns dann natürlich auch die Marktdefinition anschauen, die im globalen Kontext eine große Rolle spielt. In diesem Sinne dem Berichterstatter herzlichen Dank.
Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Aussprache)
Herr Präsident, Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich der Kollegin Charanzová und unserer Schattenberichterstatterin Marion Walsmann für eine exzellente Arbeit danken und zwei Punkte in den Mittelpunkt stellen, die mir besonders wichtig erscheinen. Der erste ist, dass auch mit dieser Verordnung – auch hier haben wir es übrigens mit einer Änderung von einer Richtlinie zu einer Verordnung zu tun – sichergestellt ist, dass das, was offline verboten ist, auch online verboten ist und dass das, was online erlaubt ist, auch offline erlaubt bleibt. Das ist wichtig, denn wir wollen einen Gleichklang der Regeln zwischen der digitalen und der analogen Welt erreichen. Das ist wichtig, denn diese Verordnung ist so alt, dass sie am Anfang noch gar nicht alle digitalen Produkte und Dienstleistungen umfassen konnte, die heute geregelt werden müssen. Und deswegen machen wir für den Binnenmarkt, für die Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern hier einen großen Schritt nach vorne. Dafür bin ich sehr dankbar. Zum Zweiten glaube ich aber auch, dass wir gerade für den Krisenfall – und wir beschäftigen uns ja auch gemeinsam mit einigen Kollegen mit den Folgen der Corona-Krise – sicherstellen müssen, dass auch nicht harmonisierte Produkte im Krisenfall schnell genehmigt werden können – natürlich nur für den Krisenfall und nur im Krisenfall –, aber dass wir gewissermaßen die generelle Produktsicherheitsverordnung hier für den Krisenfall adäquat erweitern, um sicherzustellen, dass wir bei Masken oder anderen nicht harmonisierten Produkten – beispielsweise bei Masken, die nicht für den Klinikalltag gedacht sind – im Krisenfall schnell handeln können und vermeiden können, dass das passiert, was damals bei der Coronakrise passiert ist – nämlich dass sich an den Grenzen, an den Zollgrenzen plötzlich wieder Produkte gestapelt haben, weil die Mitgliedstaaten sie wegen Zweifeln an der Produktzulassung nicht weitergeleitet haben. Das hat uns in der Krise nicht geholfen. Das sollten wir ändern. Deswegen denke ich, dass die Arbeit daran, den Binnenmarkt auch für die kommenden Jahre noch zu verbessern, leider noch nicht zu Ende ist. Deswegen freue ich mich auf die weitere Arbeit daran.
Binnenmarktkonzept für den Verbraucherschutz in Online-Videospielen (Aussprache)
Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung des Online-Spielemarkts ist nun schon mehrfach dargestellt worden. Wir beschäftigen uns heute mit einem außerordentlich relevanten Thema, gerade für viele junge Menschen in Europa. Die Videospielbranche ist eine der am stärksten wachsenden Kreativbranchen: 24 Milliarden Umsatz – das ist schon angesprochen worden. Jeder zweite Europäer ist dabei, und deswegen ist es für uns als Abgeordnete des Europäischen Parlaments von erheblicher Bedeutung, uns mit den Inhalten der Tätigkeiten bei diesen Spielen zu beschäftigen, ohne Vorgaben zu machen, sondern mit einem Prüfauftrag an die Kommission zu kommen, die nicht nur das Spielerverhalten, die Anreize, die dort gesetzt werden, prüfen und überschauen sollte, sondern eben auch die großen Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, in diesem Bereich wirtschaftlich voranzukommen. Das existierende Verbraucherrecht muss angewendet werden, und die Selbstregulierung sollte gefördert werden. Das bringt der Bericht von Frau Kollegin Maldonado außergewöhnlich gut zum Ausdruck. Und ich bin auch unserem Schattenberichterstatter Antonius Manders besonders dankbar, dass er insbesondere den Schutz jugendlicher Verbraucher beim Kauf von sogenannten Lootboxes in den Mittelpunkt gestellt hat. Denn natürlich wollen junge Menschen das Spielerlebnis erweitern, aber gleichzeitig muss es auch so sein, dass keine falschen Anreize gesetzt werden und Kinder und Jugendliche gewissermaßen in einen Anreiz zur Verschuldung gebracht werden, nur um bei einem Spiel erfolgreich zu sein. Dies sind Punkte, die wir in den kommenden Monaten mit der Kommission vertiefen müssen, und deswegen freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit.
30-jähriges Bestehen des Binnenmarkts (Aussprache)
Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Binnenmarkt ist sehr viel aufregender als das, was wir bisher gehört haben. Denn wenn wir den Binnenmarkt nicht hätten, müssten wir ihn erfinden. Sie haben darauf hingewiesen, Frau Vizepräsidentin: . Es stimmt, auf Deutsch würde man wohl sagen: Der Binnenmarkt hilft uns, miteinander ins Geschäft zu kommen, und zwar sowohl wirtschaftlich als auch persönlich: wirtschaftlich, weil wir die Möglichkeit haben, eine ganz große Zahl von kleineren und mittleren Unternehmen überhaupt erst grenzüberschreitend tätig werden zu lassen, weil sie sich eben keine Rechtsabteilung, weil sie sich eben keine Exportabteilung leisten können. Aber das Gleiche gilt natürlich auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die können sich den Wohlstand, den wir heute haben, nur leisten, weil wir die 55, 56 Millionen Jobs haben, die nur wegen des Binnenmarkts bestehen. Natürlich ist der Binnenmarkt mehr als reine Wirtschaft. Wir haben ja von den Babys gehört, die über Erasmus entstanden sind. Die Grenzöffnungen wären nie möglich gewesen, wenn die Wirtschaft nicht Druck gemacht hätte, dass uns das gelingt. Deswegen sollten wir 30 Jahre Binnenmarkt auch als Auftrag verstehen, dass das, was wir erreicht haben, uns die Möglichkeit schafft, beispielsweise die Mittel zusammenzubringen, die wir brauchen, um der Ukraine gegen Russland zu helfen. Weil wir die Freiheit, weil wir die offenen Märkte lieben, die uns diese Möglichkeit schaffen und die auch bei der Vielzahl der Mitglieder unserer Bevölkerung die Motivation hergeben, dass wir diese wirtschaftliche Kraft behalten. Wenn wir in die Zukunft schauen, Frau Ministerin, muss sich der Rat natürlich immer wieder auch fragen, ob wir nicht weitere Schritte nach vorne gehen müssen. Denn der Binnenmarkt – die Gesamtheit aller Regeln, die uns in Europa zusammenhalten –, geht weit über das Wirtschaftliche hinaus. Deswegen wünsche ich mir von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie im Rat beispielsweise die Beratungen zum Notfallinstrument für den Binnenmarkt konstruktiv dazu nutzen, zu schauen, wo wir in Europa weiterkommen müssen, auch wenn es über das Wirtschaftliche hinausgeht. Beispielsweise ist die Pflicht, die Homeoffice-Regeln zu vereinheitlichen, etwas, was gerade in Grenzregionen von besonderer Bedeutung ist. Hier müssen wir weiterkommen! Es gibt bestimmt noch viele andere Ideen. Darüber sollten wir heute sprechen. Es ist alles andere als technisch, es ist aufregend!
Große Anfragen (Aussprache)
Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kritische Infrastrukturen sind in Europa heute zunehmend nur noch grenzüberschreitend denkbar und nutzbar. Deswegen ist es gut, dass wir soeben die Ausführungen der Europäischen Kommission dazu gehört haben, wie wir kritische Infrastrukturen – wozu nicht nur Energieübertragungsnetzwerke gehören – gemeinsam besser schützen können und deswegen natürlich auch die Frage stellen müssen, wenn Schäden entstanden sind, wer diese Schäden verursacht hat, und zum Zweiten, wie wir solche Schäden in der Zukunft vermeiden können. Insofern trägt die Anfrage heute eigentlich der Tatsache Rechnung, dass wir natürlich alle besorgt sind, dass wir die Infrastrukturen, die zwischen unseren Ländern liegen, gemeinsam zu verantworten haben und dass sie vor allem dann, wenn sie zwischen den Ländern in mehr Tiefen liegen, einen besonderen Schutz brauchen. Deswegen glaube ich, dass es richtig ist, dass die Mitgliedstaaten und die Anliegerstaaten, die ja alle in der NATO sind, sich gemeinsam darauf verständigt haben, hier ein höheres Schutzniveau sicherzustellen. Ich glaube allerdings – anders, als der einführende Kollege gesagt hat: Die Europäische Union hat sich die Macht nicht an sich gerissen, sondern es ist schlicht und ergreifend so, dass es für die innere Sicherheit in den Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten gibt, die bei den Mitgliedstaaten selber verblieben sind. Das gilt auch für militärische und sicherheitstechnische Fragen, auch was die Geheimdienste angeht. Es ist aber auf der anderen Seite auch richtig, dass es eine allgemeine, im Interesse der Bürger und des Binnenmarktes liegende Verantwortung für die Übertragung in kritischen Infrastrukturen gibt, und hier geht es jetzt im Einzelfall eben um Gas. Man könnte aber auch andere Übertragungswege wie beispielsweise Öl- oder Telekommunikationsübertragungswege hinzunehmen. Insofern gibt es sicherlich eine Interaktion zwischen kritischer Infrastruktur, die von den Mitgliedstaaten einerseits kontrolliert und geschützt werden muss und, wenn es notwendig ist, eben auch gemeinsam. Darauf haben Sie zu Recht hingewiesen, da sind wir auf einem guten Weg. Das muss aber noch besser werden. Zum Zweiten gibt es natürlich auch einen Nutzungseffekt für die Unternehmen, die im Binnenmarkt agieren. Daraus leitet sich der Auftrag der Kommission ab, sicherzustellen, dass diese Dienstleistungen grenzüberschreitend funktionieren können. Wir als EVP-Fraktion haben vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass wir einen einheitlichen Energiebinnenmarkt in Europa brauchen, der auch einer vollen Harmonisierung unterliegt, wenn wir gerade an den Grenzen feststellen, dass die Zusammenarbeit und die Erweiterung der Interkonnektoren noch nicht so schnell und so gut geht, wie wir uns das wünschen würden, um am Ende ganz Europa energietechnisch resilient zu machen, also für den Notfall gerüstet. Etwas Ähnliches, Frau Kommissarin, gilt natürlich auch für die Telekommunikationsübertragungsnetze, denn auch hier – wir haben es am Anfang in der Ukraine ja gesehen – sind wir besonders dann stark, wenn wir sehr viele Verknüpfungen mit den Nachbarstaaten haben, weil wir damit mögliche Ausfälle einzelner lokaler Art viel besser kompensieren können. Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Kommissarin.
Überarbeitung der Verordnung über Medizinprodukte – wie kann die Verfügbarkeit von Medizinprodukten sichergestellt werden? (Aussprache)
Herr Präsident, Frau Kommissarin! Auf Twitter weist der Europäische Ärzteverband heute darauf hin, dass er dringend darum bittet: ‘European doctors aim to ensure the availability of medical devices.’ Das ist ein Warnsignal, das wir nicht mit der sonst üblichen technischen Ruhe hier zur Kenntnis nehmen können. Wenn kleine Kinder nicht mehr behandelt werden können, weil die dafür notwendigen Gegenstände nicht mehr zur Verfügung stehen, weil es an den Genehmigungsverfahren Engpässe gibt, dann kann uns das nicht kalt lassen. Das ist zunächst einmal eine Katastrophe für die betroffenen Patientinnen und Patienten, aber es ist natürlich auch wirtschaftlich ein Problem, weil der Zulassungsprozess inzwischen in den USA schneller geht als bei uns. Und deswegen, Frau Kommissarin Kyriakides: Hier ist political leadership gefordert. Es reicht nicht zu sagen, es wird dort und hier was gemacht. Sie müssen die politische Verantwortung dafür übernehmen, dass an dieser Stelle jetzt etwas vorwärts geht. Denn wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren wir in zwei Jahren über 20 000 zertifizierte Produkte. Und das können wir uns im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht erlauben, aber wir können es uns auch nicht erlauben, weil unsere Wirtschaft davon lebt. Deswegen: Bitte werden Sie persönlich jetzt tätig.
Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ (Aussprache)
Frau Präsidentin, Herr Kommissar Breton, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Weg zu einer digitalen Dekade, und ich möchte gerne drei Punkte herausgreifen im Anschluss an das, was Frau Kollegin Carvalho gesagt hat. Ich glaube zunächst einmal, dass ganz wichtig ist, dass die Europäische Union eine wertegeleitete Digitalpolitik betreibt. Und deswegen ist diese Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen, die Sie, lieber Herr Kommissar Breton, und die Kommission vorgelegt haben, von fundamentaler Bedeutung. Die Digitalpolitik in Europa muss den gleichen Wertmaßstäben genügen wie auch die ganz klassische Wirtschafts- und Sozialpolitik, die wir betreiben. Es kann keine unterschiedliche Digitalpolitik geben. Deswegen glaube ich, dass wir – zum Zweiten – in den vergangenen Monaten viel erreicht haben: Das Gesetz über digitale Märkte, das Gesetz über digitale Dienste, der Data Act – und wir warten ja immer noch auf die Spezifikation des Data Acts im Hinblick auf Automobile – sind wichtige Schritte. Aber wir brauchen für all diese Schritte eine Integration in die jeweiligen Fachbereiche, und wir brauchen keine separate digitale Superrevisionsbehörde, wie das momentan im Gesetz über künstliche Intelligenz angedacht ist. Digitalpolitik muss überall dort stattfinden, wo schon heute Politik stattfindet, und es muss immer einen Ausgleich geben mit analogen Diensten und digitalen Diensten. Deswegen zuletzt, drittens, lieber Herr Kommissar Breton: Ich glaube, wir müssen auch über die spectrum policy nochmals neu nachdenken – denn wenn wir einen digitalen Binnenmarkt wirklich erreichen wollen, wenn wir wettbewerbsfähiger werden wollen in den Telekommunikationsdiensten, dann brauchen wir einen grenzüberschreitenden Markt, und dafür brauchen die Telekommunikationsanbieter mehr Möglichkeiten. Deswegen ist da auch Ihr Mut gefragt. Dazu möchte ich Sie ermutigen; das Parlament steht da an Ihrer Seite.
Ein wirklich verflochtener Energiebinnenmarkt, damit die Preise niedrig und die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben (Aussprache über ein aktuelles Thema)
Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute das Thema eines einheitlichen Energiebinnenmarkts auf die Tagesordnung gebracht, weil wir glauben, dass das, was wir bisher haben, nicht ausreicht, um unsere Mitgliedstaaten gemeinsam stärker, resilienter für Herausforderungen zu machen, wie wir sie in den vergangenen Monaten gesehen haben. Das bedeutet: Das, was wir in den 90er Jahren in Europa begonnen haben, was wir Energiebinnenmarkt genannt haben, ist de facto ein unvollständiger Binnenmarkt, denn es bleiben eben die Mitgliedstaaten dafür zuständig, grenzüberschreitende Interkonnektoren zu bauen. Auch wenn sie notwendig sind, können Mitgliedstaaten bestimmte Verbindungen nicht bauen; auch wenn die Europäische Kommission bis zu 70 % Zuschüsse gibt für derartige für das Gesamtsystem wichtige Verbindungen, können Mitgliedstaaten sich entscheiden, nicht zu bauen. Und das kann auf Dauer nicht gut gehen, und deswegen brauchen wir mehr Vollgas im Binnenmarkt, wir brauchen mehr Druck, dass wir tatsächlich das Gesamte in den Mittelpunkt stellen und nicht die Individualinteressen. Das zweite Argument: Ich glaube – und es ist ja schon deutlich geworden, Frau Kommissarin, da brauchen wir auch von Ihrer Seite mehr Leadership –, ein europäischer Energiebinnenmarkt kann in den nächsten zehn Jahren bis zu 300 Milliarden Euro sparen, weil wir eben auf Synergieeffekte zwischen den Mitgliedstaaten setzen. Darauf wird es ankommen, weil wir, wenn wir nicht handeln bei den Mitgliedstaaten, dringend mehr europäische Initiative von der Europäischen Kommission brauchen. Das ist nicht ganz einfach. Aber wenn wir es gemeinsam versuchen, dann, glaube ich, haben wir auch eine Chance. Deswegen freue ich mich, dass wir darüber heute sprechen können.
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 – alle Einzelpläne (Aussprache)
Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Ratspräsidentschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stellungnahme des Binnenmarktausschusses ist wie immer relativ ausgeglichen, weil wir ja ein Stück weit das Geld verdienen, das die Mitgliedstaaten und die Kommission ausgeben. Deswegen war es kein großes Problem, uns hier auf die Stellungnahme zu verständigen, aber ich möchte deswegen ganz speziell zwei Themen herausgreifen, die für die Kolleginnen und Kollegen des Binnenmarktausschusses von besonderer Bedeutung sind. Wir wissen, dass wir im Haushaltsverfahren als Parlamentarier unseren Haushalt verteidigen, die Kommission ihren Haushalt verteidigt und der Rat versucht, möglichst wenig zu zahlen. Das respektieren wir. Aber bei der Gesetzgebung zum Gesetz über digitale Märkte und beim Gesetz über digitale Dienste geht es eben darum, dass wir in ganz Europa eine neue regulatorische Einheit schaffen, die uns gemeinsam nicht nur eine bessere Durchsetzung des Prinzips der sozialen Marktwirtschaft ermöglicht, sondern auch der Kommission Einnahmen beschert und den Mitgliedstaaten Zuständigkeiten abnimmt. Deswegen plädieren wir gemeinsam – und ich bin hier als Berichterstatter des Binnenmarktausschusses nur einer von vielen – dafür, dass wir der Europäischen Kommission in dem Bereich, wo sie den Mitgliedstaaten Zuständigkeiten abnimmt, neues Personal zur Verfügung stellen, das bei den Mitgliedstaaten nicht mehr gebraucht wird. Das Parlament hat an der Stelle nur regulatorische Interessen und unterstützt ein Stück weit die Idee der Europäischen Kommission. Wir wissen, dass es im Haushaltsverfahren nicht so ganz einfach ist, deswegen möchte ich den Kollegen, die sich um dieses Verfahren kümmern, Niclas Herbst und dem Kollegen Lewandowski, für ihre Unterstützung herzlich danken und wünsche, dass wir uns mit der Frage intensiv auseinandersetzen.
Zentrum „AccessibleEU“ zur Unterstützung der Strategien für Barrierefreiheit im Binnenmarkt der EU (Aussprache)
Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss zur Einrichtung eines Zentrums „AccessibleEU“ machen wir für den Binnenmarkt einen Schritt, den vielleicht manche gar nicht so sehr erwartet haben, weil wir eben der Tatsache Rechnung tragen wollen, dass dieser gemeinsame Lebensraum, dieser gemeinsame Markt nur gemeinsam genutzt werden kann, wenn alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte und auch die gleichen Chancen bekommen. Denn Barrierefreiheit ist ja nicht nur Selbstzweck, sondern auch Mittel zum Zweck. Es ist richtig und wichtig, dass es uns gelingt, durch barrierefreien Zugang vor allem in den Bereichen, die heute für den Alltag von überragender Bedeutung sind, tatsächlich allen Europäerinnen und Europäern die gleichen Chancen einzuräumen. Das ist in manchen Mitgliedstaaten schwerer als in anderen. Deswegen ist es gut, dass mit dem Zentrum „AccessibleEU“ jetzt ein Austausch ermöglicht wird, eine gemeinsame Zusammenarbeit unter einem Dach, die sicherstellt, dass die besten Ideen sich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbreiten und wir sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger den adäquaten Zugang finden. Dazu muss dieses Zentrum nun ausreichend ausgestattet werden, und die Mitgliedstaaten und die betroffenen Unternehmen müssen ihren Teil dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger am Ende davon auch Gebrauch machen können.
Richtlinie über Funkanlagen: einheitliches Ladegerät für Elektronikgeräte (Aussprache)
Frau Präsidentin, Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein einheitliches Ladekabel für kleine Elektrogeräte in der Europäischen Union ist mit Sicherheit eine gute Nachricht. Es ist eine gute Nachricht, weil die Einheitlichkeit oder die Normierung technischer Standards den Wettbewerb auf die Stellen zu konzentrieren vermag, wo die Bürgerinnen und Bürger, die Nutzerinnen und Nutzer am stärksten davon profitieren und an denen wir gleichzeitig all die positiven Nebeneffekte generieren können, die bereits beschrieben wurden. Ich freue mich sehr, dass unser Kollege Toine Manders, der damals 2009 beim Bericht der Kollegin Weiler die Idee hatte, heute auch da ist. Es ist wichtig, dass wir bereit sind, technische Standards auch dann durchzusetzen, wenn sie in der Industrie und in der Wirtschaft zu Beginn kritisiert werden. Wir haben das auch mit dem GSM-Standard in Europa geschafft – vor 20 Jahren, vor 30 Jahren, als wir den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt tatsächlich über die Geräte organisiert haben und nicht über die Standards, wie es damals in den USA der Fall war. Leider hat der Telekommunikationsmarkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Europa seither aber sehr viel verloren. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir dort wieder mehr Wettbewerb und auch attraktivere Märkte hinbekommen. Dazu ist sicherlich auch der heutige Bericht ein wichtiger Baustein. Deswegen herzlichen Dank an alle, die ihn unterstützen.
Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023 (Aussprache)
Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein schöner Moment, dass Kroatien in diesem Jahr das 20. Land der Eurozone werden soll, und unsere Kollegen haben bereits darauf hingewiesen: Kroatien hat sich diesen Weg hart erarbeitet. Denn die Währungsunion – Herr Kommissar, Sie legen immer Wert darauf –, ist regelbasiert, und deswegen ist, wer wie Kroatien die Regeln respektiert, darum bereit für den Euro. Das ist außerordentlich positiv, und deswegen sollten wir den Kurs der dortigen Regierung entsprechend unterstützen und sicherstellen, dass die gemeinsame Geldpolitik der Eurozone auch in Zukunft den Konvergenzkriterien folgt, denn ohne fiskalische Disziplin ist eine Währungsunion nicht funktionsfähig. Deswegen hat Kroatien sich nach hartem Anstrengen am Ende für diesen Beitritt bewährt. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass nicht überall in der Europäischen Union derartige finanzielle Voraussetzungen bestehen. Deswegen wird es darum gehen, in den kommenden Monaten nicht nur Kroatien in die Eurozone zu führen, sondern auch sicherzustellen, dass wir die Inflation in der Eurozone insgesamt und die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten auf einen soliden Weg führen.
Gesetz über digitale Dienste - Gesetz über digitale Märkte (Aussprache)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte Ihnen von ganzem Herzen für das Vertrauen danken, das Sie mir entgegengebracht haben, als wir es mit dem Gesetz, mit dem Gesetzentwurf und mit Kompromissen zu tun hatten. Dies war eine schwierige Situation für diejenigen, die sich nicht als führender Teil davon fühlten, aber Sie haben einen großen Schritt für dieses Gesetz gemacht, um am Ende ein Erfolg für uns alle zu sein. Dies war nur möglich, weil Sie einen Schritt zugunsten demokratischer Kompromisse gemacht haben, die die Stärken dieses Hauses sind. Dafür möchte ich mich bei Ihnen bedanken. Zweitens denke ich, dass es eine sehr starke Zusammenarbeit auch über die Ausschüsse hinaus gegeben hat, und daher haben alle, die in den verschiedenen Ausschüssen beigetragen haben, Einfluss auf die Gesetze genommen, die auch am Ende nicht immer so klar gesehen werden können wie in diesem Prozess. Auch dies war von größter Bedeutung. Sicherlich bin ich sehr dankbar, dass sich die Kommission heute zu einem sehr starken Umsetzungsweg verpflichtet hat. Sie wissen, dass wir an den französischen Ratsvorsitz geschrieben haben und argumentiert haben, dass, wenn wir gemeinsam stärker sind, dies bedeutet, dass, wenn wir jetzt gemeinsame Aufgaben auf europäischer Ebene bei der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte und des Gesetzes über digitale Dienste stellen, auch die Arbeitskräfte von den Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene verlagert werden müssen, zumindest in Bezug auf diese Gesetze. Und Sie wissen, dass wir vom Rat keine sehr emotionalen Antworten erhalten haben. Daher möchten wir mehr als nur Versprechen sehen, wir möchten mindestens 150 Mitarbeiter in den beiden relevanten Bereichen sehen, um sicherzustellen, dass das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste Wirklichkeit werden, denn es stimmt, dass schöne Gesetze gut gelesen werden können, aber das Ende ist, dass sie wirklich stark durchgesetzt werden – und dafür zählen wir auf Sie. Wie ich letzte Woche mit einem Botschafter einer sehr wichtigen Demokratie diskutiert habe, der sagte, die Europäische Union sei die stärkste Regulierungsbehörde der Welt. Mit diesem Gesetz haben wir den Weg geebnet, aber wir müssen jetzt Bescheidenheit und kluge Anwendung beweisen, und dafür wünsche ich der Kommission alles Gute.
Gesetz über digitale Dienste - Gesetz über digitale Märkte (Aussprache)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren von der Kommission, liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen stimmen wir über das Gesetz über digitale Märkte und über das Gesetz über digitale Dienste gemeinsam ab. Und damit – Frau Kollegin Schaldemose hat es schon erwähnt – liegt ein großes Stück Arbeit hinter uns. Europa läutet damit eine neue Ära der Tech-Regulierung ein, in der wir sicherstellen, dass künftig der Grundsatz gilt: Was offline nicht erlaubt war, ist auch online verboten. Wir übernehmen damit als Europäische Union auch im internationalen Maßstab eine führende Rolle, weil es eine solche Kombination aus horizontaler Regulierung von Märkten und Diensten bisher nicht gibt. Die Europäische Union geht damit als wichtigster Gesetz- und Regelungsgeber voran mit dem Ziel, Märkte offenzuhalten und Transparenz über die Wirkungsweise von Algorithmen herzustellen. Plattformen werden damit erstmals Verantwortung übernehmen müssen für die Rechtmäßigkeit der dort eingestellten Inhalte. Quasimonopolistische Unternehmen werden entlang der Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft zum Respekt des Wettbewerbs gezwungen. Nicht mehr die Europäische Kommission, sondern die Unternehmen selbst müssen künftig nachweisen, dass sie freien Wettbewerb auf ihren Plattformen zulassen, und zwar einheitlich in der gesamten Europäischen Union. Mit der Konzentration aufs Wesentliche haben wir unnötige Bürokratie vermieden und die Einheitlichkeit des europäischen Rechts gestärkt. Gleichzeitig wird die Durchsetzung, vor allem im Wiederholungsfalle, durch einen verschärften Strafrahmen erleichtert. Mit der Umkehr der Beweislast schaffen wir vor allem auch bei der Offenlegung von Interessenkonflikten und einem möglichen Verbot von marktgefährdenden Übernahmen einen Paradigmenwechsel, der aus der Erfahrung der vielen Wettbewerbsverfahren entstanden ist. Damit hat auch das Europäische Parlament einen wichtigen Erfolg erzielt, weil wir in diesem Hause schon 2014 die Kommission zum Einschreiten aufgefordert hatten. Und darum ist es umso wichtiger, dass wir als Parlament heute abliefern, was wir vor acht Jahren angestoßen haben. Aber – das gilt auch für die Kommission – wir liefern nicht nur, wir haben die Gesetze in vielen Punkten auch erheblich verbessert. Vor allem haben wir die beiden Gesetze zukunftsfest für zukünftige Entwicklungen gemacht. Nutzer werden künftig ausdrücklich vor die Wahl gestellt werden, welchen Dienst sie nutzen wollen. User können künftig ausdrücklich der diensteübergreifenden Nutzung ihrer Daten widersprechen. Und in den Online-Werbemärkten wird künftig wieder Transparenz verlangt – getreu dem Maßstab: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Weiter soll eine Reihe von Geräten künftig interoperabel werden, und auch bei Messenger-Diensten kann dies zu einer erheblichen Vereinfachung führen. Und schließlich: Durch die Anwendung der Regeln werden künftig in Appstores, Suchmaschinen und Social Media wieder Bedingungen geschaffen, die auf Fairness zwischen den Beteiligten setzen und nicht auf das Recht des Stärkeren. Deswegen gilt ganz allgemein, dass die von Geschäftsinteressen geleitete Selbstbevorzugung künftig unter Wettbewerbsgesichtspunkten bewertet wird und nicht mehr von den Finanzinvestoren. Denn unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich in den digitalen Märkten in Europa wieder die besten Unternehmen durchsetzen und nicht mehr nur die größten. Dazu müssen wir uns nun auf die Umsetzung der Gesetze konzentrieren, und deswegen schlagen wir im diesjährigen Haushalt vor, insgesamt 150 Stellen als Mitarbeiter genau für diese Aufgabe einzustellen. Dabei geht es nicht um eine allgemeine Überwachung der Wirtschaft, sondern ausschließlich um eine zielgenaue Kontrolle der Zusagen der Gatekeeper im Rahmen des regulatorischen Dialogs. Nur wenn wir auf Augenhöhe im Dialog stehen, können wir sicher sein, dass die europäische Gesetzgebung den Respekt bekommt, den sie verdient. Das sind wir den Bürgern und unseren Unternehmen schuldig.
Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2021 (Aussprache)
Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin! Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, weil Sie es immer wieder schaffen, die Diskussionen, die wir miteinander führen, auf eine sehr sachbezogene und ganz konstruktive Art zu führen. Das ist sehr beachtlich und macht diese Debatten auch sehr wertvoll, weil wir immer das Gefühl haben, dass Argumente, die vorgetragen werden, auch dort ankommen und auch mit dem größten Bemühen umgesetzt werden. Und das macht natürlich die Arbeit an derartigen Themen dann auch umso wertvoller. Ich möchte aber gerne jetzt am Ende dieser Debatte auch noch Argumente aufgreifen, die von Kollegen vorgebracht wurden; das ist ja ein Stück weit auch der Kern dieser Aussprache. Ich würde vielleicht zunächst mal gerne mit Eva Kaili anfangen, die darauf hingewiesen hat, dass wir natürlich in einigen digitalen Märkten nach wie vor erhebliche Verzerrungen sehen. Deswegen bezieht sich der Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik auch nochmals auf die Werbemärkte, die wir allerdings im Digital Markets Act in Artikel 5 und 6 bereits angesprochen haben. Da wird eben die Frage sein, welche Maßnahme am Ende schneller ist. Die Kommission hat ja bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Der zweite Punkt, den Andrea Caroppo aber auch Marc Angel angesprochen haben, ist die Frage der Energiepreise. Wir haben mit Kommissar Breton im Binnenmarkt-Ausschuss sehr klar darüber gesprochen und gefordert, dass wir zu einem integrierten Energiebinnenmarkt kommen. Es steht im Bericht so noch nicht drin, aber ich glaube, dass das ein entscheidender Schritt wäre, um die Energiepreise in Europa langfristig zu vereinheitlichen und die Resilienz, von der Frau Kollegin Pereira sprach, hinzubekommen. Da wird es noch etwas Druck brauchen, aber ein integrierter Energiebinnenmarkt würde Europa und seinen Bürgern erheblich nützen. Claude Gruffat hat darauf hingewiesen, dass wir im Steuerrecht, obwohl wir den Sonderausschuss hatten, bei weitem noch nicht dort sind, wo wir sein wollten. Aber das wird eben leider davon abhängen, wie die Mitgliedstaaten diesen Prozess weiter vorantreiben wollen, denn für die Steuerpolitik bleiben eben die Mitgliedstaaten zuständig. Und trotzdem war es eine geniale Idee der Kommission, auch von Ihnen, Frau Vizepräsidentin, über den Rückgriff auf das staatliche Beihilferecht am Ende zu günstige Steuern als unzulässige staatliche Beihilfen zu definieren. Und das hat ja auch Frau Kollegin Søgaard angesprochen, dass wir natürlich unbedingt darauf achten müssen, dass staatliche Beihilfen in einem nur vertretbaren Rahmen gemacht werden. Und, Frau Präsidentin, wenn Sie mir den Kommentar noch erlauben, in der Coronakrise sind unglaublich hohe staatliche Beihilfen beantragt worden. Nur ein kleiner Teil ist ausgezahlt worden. Ein Land hat mehr als die Hälfte aller staatlichen Beihilfen beantragt, das ist das Land, aus dem der Kollege Repasi und ich kommen, und ich denke, es wäre für uns alle interessant, eine Evaluation vorzunehmen, was aus diesen staatlichen Beihilfen am Ende eigentlich geworden ist, ob sie wirklich einen namhaften und für die europäische Wirtschaft nützlichen Effekt hatten. In diesem Sinne herzlichen Dank, Herr Präsident, herzlichen Dank, Frau Vizepräsidentin, und herzlichen Dank auch an alle Kolleginnen und Kollegen.
Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2021 (Aussprache)
Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik ist immer ein guter Gradmesser darüber, wo Europa in Sachen Offenheit seiner eigenen Märkte und Wettbewerbsfähigkeit seiner eigenen Wirtschaft steht. Bevor wir allerdings zu den einzelnen Inhalten kommen, erlaube ich mir zunächst mal, den Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuss, aber natürlich vor allem auch dem Kollegen Andrea Caroppo, der die Stellungnahme des Binnenmarkt-Ausschusses verfasst hat, zu danken. Ich glaube, dass man einleitend sagen muss, dass die Ukrainekrise, die russische Aggression gegen die Ukraine, wirtschaftlich und wahrscheinlich auch im Wettbewerbsrecht und bei der Wettbewerbspolitik vieles von dem, was wir als Gewissheit angesehen haben, infrage stellt und sich deswegen viele wettbewerbsrechtliche und wettbewerbspolitische Fragen in den kommenden Jahren neu stellen. Aber das ist etwas, was viele Politikbereiche betrifft, und deswegen verdient es heute hier vielleicht noch nicht die besondere Aufmerksamkeit. Colleagues, the report is focusing on four major points that have to be addressed soon by the European Commission. The first is – and that’s a bit the backward—looking part of the report – post—COVID—19 phasing out of specific pandemic support measures. Secondly, achieving the Green Deal and digital transformation. Here we have to look for recovery and the Green Deal to be combined. C, or third, the rise of e—commerce and the importance of large online platforms for competition rules. We have already discussed about that in this committee with a lot of colleagues that are here today when addressing the key proposals of the digital market act. Finally, as a fourth element, mergers and antitrust: how new digital markets require an update of the notice and the definition of relevant markets. Colleagues, first I would like to stress that one of our priorities was to mention the necessity to phase out pandemic support measures step—by—step. I am a bit unhappy that today my group chairman has fallen ill because of COVID. It will hopefully be very easy, but we still hope that it will go away fully and, at least in competition policy, we believe that we have to call for a phase—out of the pandemic support measures. In this regard, the report highlights that the pandemic is ending and that we must return to market discipline. Markets need to do their work again to deliver innovation, growth and more choice for consumers. Moreover, colleagues, the European Parliament affirmed the importance to have competition policy tools that are well adjusted and complement one another. They will facilitate the twin transition between green and digital and will guarantee a level playing field, price signals for innovation and fair economic conditions. In our report, together with my colleagues, the shadow rapporteurs, we assessed the crucial importance of a review of competition policy instruments in the light of then twin transition and COVID pandemic. Especially important was the planned revision of the general bloc exemption regulation. Another key element we achieved in the report has been the reference to enforcement of the DMA and DSA. We firmly pointed out that the Commission’s priority must be to ensure and to enforce DSA and DMA strongly, to show that Europe delivers contestable markets, fairness and the rule of law on the Internet. This is a very strong commitment that we share with all our colleagues. Therefore, we expect the Commission to provide adequate resources, and we expect the Member States to give the Commission the money to allow for adequate resources in that respect. In this regard, I brought to the attention of the Commission the necessity to create more positions to face the growing portfolio of responsibilities since, for the first time, we are giving the Commission a direct enforcement power for two harmonisation instruments. The letter that we have been addressing, together with shadows, to the French Presidency is known by you. Colleagues, the two other elements that I have been mentioning at the beginning are as important as the last one, and I will come back to that after your comments. I am looking now forward to an open debate and I thank you for your attention.
Recht auf Reparatur (Aussprache)
Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir uns heute über das Recht auf Reparatur unterhalten, denn es ist ein Slogan, der ein wichtiges Signal für Nachhaltigkeit sendet, den wir als EVP-Fraktion aber unbedingt auch um Innovation ergänzen wollen. Sie wissen, ich komme aus dem Schwarzwald, und der Schwarzwald ist dafür bekannt, dass es viele Tüftler, Mechaniker und Heimwerker gibt. Und deswegen ist es uns gewissermaßen ins Blut gelegt, dass wir uns natürlich mit der Frage auseinandersetzen, welche Teile von Produkten ausgetauscht und einfach ersetzt werden können. Das ist eine wichtige Frage, nicht nur für das technische Verständnis der Menschen, sondern auch für die Nachhaltigkeit der Produktionskapazitäten. Deswegen unterstützen wir diese Frage heute ganz ausdrücklich. Wir sehen ja auch, dass es immer mehr Reparaturwerkstätten gibt, die solche einfachen, austauschbaren Produkte ausdrücklich annehmen wollen, die sich damit beschäftigen wollen, dem Nutzer von inzwischen auch häufig komplizierten digitalen Hilfsmitteln einen Service zu bieten, der sie in die Lage versetzt, mit diesen Mitteln noch schneller und einfacher umgehen zu können. Und das ist gut. Und deswegen freue ich mich, Frau Kommissarin, dass Sie so eine ausgewogene Haltung eingenommen haben. Denn wir brauchen hier sicher auf der einen Seite den Slogan des Rechts auf Reparatur, der eben deutlich macht: Wir wollen Nachhaltigkeit. Aber wir müssen auf der anderen Seite eben auch sicherstellen, dass einzelne technische Innovationen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher auch von Bedeutung sein können und wo es vielleicht mit der Reparatur nicht ganz so einfach ist, nicht automatisch ausgeschlossen werden. Wir brauchen also einen Binnenmarkt für Verbraucherinnen und Verbraucher, der Innovation und Reparatur in Einklang bringt. Und ich glaube, dass wir mit unserer Frage heute an der richtigen Stelle bohren. Und deswegen warten wir darauf, was die Europäische Kommission uns vorschlagen wird.