4
Okt
2021
Ansehen
Künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihre Verwendung durch die Polizei und Justizbehörden in Strafsachen (Aussprache)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, während das Parlament sich darauf vorbereitet, den Vorschlag für eine Verordnung über künstliche Intelligenz zu prüfen, geben wir mit diesem Bericht eine klare Botschaft und machen bereits einen wichtigen Punkt: Unserer Ansicht nach gibt es in Europa keinen Platz für biometrische Massenüberwachung und Sicherheit, und die Bekämpfung der Kriminalität darf nicht zu Lasten der Grundrechte der Bürger gehen. Tatsächlich besteht die Gefahr, dass die Identifizierung mittels biometrischer Daten an öffentlich zugänglichen Orten zu schwerwiegenden Verstößen gegen das Recht auf Privatsphäre und andere Grundprinzipien unserer demokratischen Systeme führt. Der Europäische Datenschutzbeauftragte erklärte: Diese Systeme würden sich unmittelbar negativ auf die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und sogar der Freizügigkeit auswirken. Denken wir dann darüber nach, was an Orten geschehen könnte, die nicht so aufmerksam auf die Gewaltenteilung oder die Grundfreiheiten achten, seien es Staaten oder Städte. Das Missbrauchsrisiko ist zu hoch. Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, dass die Ausnahmen von Artikel 5 über verbotene Praktiken im Verordnungsvorschlag gestrichen werden sollten. In ähnlicher Weise bergen prädiktive Techniken für die Strafverfolgung ein sehr ernstes Risiko der Diskriminierung, zusätzlich zu dem Mangel an Beweisen für ihre Richtigkeit, was eine der grundlegenden Grundlagen unserer demokratischen Systeme, nämlich die Unschuldsvermutung, untergräbt. Keine menschliche Aufsicht oder fehlerfreie Datensätze werden ausreichen, um sicherzustellen, dass solche Entscheidungen von KI-Systemen unter Achtung der verfassungsrechtlichen Garantien und der Grundrechte der Union getroffen werden, selbst wenn diese Entscheidungsprozesse reversibel sind. Erst recht können diese Systeme vor dem Inverkehrbringen nicht einer bloßen Konformitätsselbstbewertung unterzogen werden, wie es die Verordnung in ihrem ersten Entwurf vor uns vorgeschlagen hat. Eine Selbsteinschätzung setzt die Menschen inakzeptablen Risiken von Fehlern und Verstößen aus, die von den Aufsichtsbehörden erst später entdeckt würden, wenn sie die Mittel dazu hätten, und dies würde zu Schäden führen, die jetzt für das Leben der Menschen eingetreten sind, sogar irreparabel. Wir haben bereits heute die weltweit fortschrittlichsten Datenschutzgesetze in der EU. Für uns ist es ein Modell, ein Modell, das wir in den Rest der Welt bringen wollen, und wir können es uns nicht leisten, uns auch nur einen Millimeter von dieser Einstellung zurückzuziehen, wenn wir künstliche Intelligenz regulieren. Auch in diesem Bereich müssen wir die Rechte der Bürger umfassend schützen. Ich denke, so können wir für ein Europa handeln, das sein eigenes Modell hat, das sich auf die Menschenrechte der künstlichen Intelligenz konzentriert.