6
Jul
2021
Ansehen
Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Rechtsakt) (Aussprache)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir seit Dezember letzten Jahres die Möglichkeit haben, mit diesem Sanktionsregime Individuen zu sanktionieren, die sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. Es ist ein Vorteil, dass wir nicht ein ganzes Land jeweils mit Sanktionen belegen müssen, sondern es sehr gezielt gegen die individuellen Übeltäter zur Anwendung bringen können. Aber – es ist auch schon angesprochen worden – der Mechanismus ist aus unserer Sicht unvollständig. Sicherlich wäre zu überlegen, den Aspekt der Korruption in eine Reform einzubeziehen oder, wie es die Briten getan haben, in dem Zusammenhang einen separaten Mechanismus einzuführen. Da bin ich flexibel. Aber in der Sache selber halte ich es für richtig, dass wir hier die Korruption mit einbeziehen. Ein anderes Defizit ist sicherlich die Einstimmigkeit, und man sollte in dem Zusammenhang mit den betreffenden Mitgliedstaaten reden. Es kann doch eigentlich objektiv nicht sein, dass, wenn man eine Menschenrechtsverletzung feststellt, dann im Extremfall 26 Mitgliedstaaten der Auffassung sind: Ja, diese Person ist da verantwortlich, und gerade mal ein Mitgliedstaat das Gegenteil behauptet. Da können eigentlich nur sachfremde Erwägungen, z. B. finanzielle Interessen, dahinterstehen, und das halten wir für politisch nicht akzeptabel. Von daher, denke ich, sollten wir bei einer Änderungsverordnung auch den normalen Gesetzgebungsweg gehen. Das heißt, es gibt einen Vorschlag der Kommission, der geht dann zum Rat und zum Parlament, und dann wird es in der Mitentscheidung entschieden. Und dann, denke ich, werden wir zum einen die Korruption miteinbeziehen können, aber auch mit den betreffenden Mitgliedstaaten reden, die bisher gegen die Aufhebung der Einstimmigkeit sind.