Reden-Ranking
Seit 1. Juli 2024| Rang | Name | Land | Fraktion | Reden | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 |
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Lukas Sieper | Deutschland DEU | Fraktionslose Mitglieder (NI) | 390 |
| 2 |
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Juan Fernando López Aguilar | Spanien ESP | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) | 354 |
| 3 |
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Sebastian Tynkkynen | Finnland FIN | Europäische Konservative und Reformer (EKR) | 331 |
| 4 |
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João Oliveira | Portugal PRT | Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) | 232 |
| 5 |
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Vytenis Povilas Andriukaitis | Litauen LTU | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) | 227 |
Alle Beiträge (80)
Die Lage in Afghanistan (Aussprache)
Frau Präsidentin! Die Lage in Afghanistan ist dramatisch. Wir haben den Menschen Hoffnung gemacht auf ein demokratisches Afghanistan. Und jetzt fürchten viele um ihr Leben. Und daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung. Doch aus dem Rat kommt nur ein „best of“ der Abschottungspolitik: illegaler Migration vorbeugen, keine Anreize schaffen, Abschiebung in Transitländer. Und es hilft auch nicht, wenn immerhin anerkannt wird, dem Asylrecht verpflichtet zu sein oder dass freiwillige Neuansiedlung eine Maßnahme sein könnte. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt Verantwortung übernehmen. Und neben humanitärer Hilfe in Afghanistan bei Evakuierungen und Kooperation mit Nachbarstaaten müssen sie Aufnahme und Integration auch in Europa ermöglichen, sichere Wege schaffen, resettlement nutzen. Unsere Gesellschaft ist durchaus bereit, schutzsuchende Menschen aufzunehmen. Konkrete Angebote dafür gibt es, und die sollten wir nutzen.
Aktueller Stand der Umsetzung der Verordnungen über das digitale COVID-Zertifikat der EU (Aussprache)
Herr Präsident! Seit letzter Woche gelten die digitalen COVID-Zertifikate, um die Reisefreiheit in der Pandemie zu erleichtern. Das ist zunächst ein gutes Zeichen. Doch trotz Zertifikaten, trotz neuer Ratsempfehlungen für einheitlichere Reiseregeln bahnt sich im Umgang mit den Virusvarianten ein neuer Flickenteppich an Einschränkungen an. Menschen aus der gleichen Region müssen in Mitgliedstaat A in Quarantäne, in Mitgliedstaat B gibt es keinerlei Beschränkungen. Dieses unkoordinierte und intransparente Vorgehen führt zu Verunsicherung und zur Verärgerung unserer Bürgerinnen und Bürger. Es beeinträchtigt die Akzeptanz und einfache Verwendung der Zertifikate, und es schwächt das Vertrauen in europäische Entscheidungen. Deshalb an den Rat: Was tun Sie konkret, damit überall einheitlichere Regeln gelten? Neben gemeinsamen verbindlichen Kriterien würden auch kostenlose Tests den Start der Zertifikate erleichtern, gerade für diejenigen, die sich noch nicht impfen lassen konnten oder wollten. 100 Millionen Euro stehen für Schnelltests zur Verfügung, die Kommission hatte weitere Mittel in Aussicht gestellt. Das ist aber wohl nicht mehr Teil der Pläne von Kommissar Reynders, trotz Berichten, dass gerade ärmere Bevölkerungsgruppen noch nicht sehr gut geimpft sind. Deshalb auch an die Kommission eine Frage: Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Erleichterung der Reisefreiheit nicht zu einer reinen Frage des Geldes wird?
Jahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums (Aussprache)
Frau Präsidentin! Grenzenfreies Reisen im Schengen-Raum ist eine unserer größten Errungenschaften und dennoch hochgefährdet. Auf COVID und Schengen will ich in dieser Minute gar nicht eingehen, denn es gibt genug andere Probleme, angefangen bei jahrelangen widerrechtlichen Grenzkontrollen über die mangelnde Konsequenz seitens der Kommission hin zu den zahllosen Berichten über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen. Ja, eine grenzfreie EU braucht ein funktionierendes Grenzmanagement. Und genau dafür braucht es einen Rechtsrahmen, der für die Mitgliedstaaten bindend ist und keine Hintertüren ermöglicht. Es braucht bei der Europäischen Grenz— und Küstenwache eine Führungsebene, die Grund— und Menschenrechte schützt, anstatt pushbacks zu tolerieren und totzuschweigen. Die Kommission muss die teils gravierenden Mängel und Schwachstellen jetzt schnellstmöglich beheben, damit wir im nächsten Jahr ein positiveres Fazit ziehen können.
70. Jahrestag der Genfer Konvention (Aussprache)
Frau Präsidentin! 70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention – sie ist quasi ein Lebensretter, eine internationale Vereinbarung, die Millionen Menschen schützt und das Recht auf Asyl zu einem Grundrecht in unserer Union macht. Die Umstände, die zu diesem Meilenstein der Menschenrechte geführt haben, waren andere als heute. Doch mit derzeit über 82 Millionen vertriebener Menschen weltweit hat die Konvention nichts von ihrer Bedeutung eingebüßt. Vor 70 Jahren waren viele Europäerinnen und Europäer auf der Flucht. Heute sind wir in der Lage, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Das ist ein Grund, stolz zu sein. Und dennoch werden die Grundsätze der Konvention immer häufiger infrage gestellt. Besinnen wir uns auf die universellen Werte, humanitären Prinzipien und Solidarität, die dieser Konvention zugrunde liegen. 70 Jahre Schutz für geflüchtete Menschen – stellen wir jetzt sicher, dass diese Konvention das Fundament bleibt, auch für unsere Asyl— und Migrationspolitik!
Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (vorübergehende Ausnahme von der Richtlinie 2002/58/EG) (Aussprache)
Herr Präsident! Sexueller Missbrauch ist ein schreckliches Verbrechen, eine massive Verletzung von Grund- und Menschenrechten unserer Kinder. Das gilt für die reale Welt, aber ebenso, wenn etwa Bilder des Missbrauchs immer wieder online geteilt werden. Und in beiden Welten müssen wir besser werden – bei der Prävention, der Verfolgung der Täter, aber auch bei der Unterstützung der Überlebenden. Online-Maßnahmen sind eine Ergänzung, etwa zu verdeckten Ermittlungen oder der grundsätzlich besseren Ausstattung von Strafverfolgung und Beratungsstellen. Dabei müssen wir uns aber auch der Debatte stellen, wie viel Überwachung online mit unseren freiheitlichen demokratischen Grundrechten vereinbar ist und wo wir Gefahr laufen, ein umfassendes Überwachungssystem zu installieren, welches die intimsten Details der Kommunikation aller Menschen kennt, auch unserer Kinder, die wir ja besonders schützen wollen. Schon heute scannen verschiedene Anbieter freiwillig private Nachrichten, um Kindesmissbrauch aufzuspüren. Dies drohte aber durch eine Änderung im elektronischen Kommunikationskodex unmöglich zu werden. Und so hat die Kommission im September letzten Jahres jenes Gesetz vorgelegt, über das wir morgen abstimmen. Eine Ausnahme von den geltenden ePrivacy-Regeln, die das Scannen privater Nachrichten auf Kindesmissbrauch weiterhin auch ohne Zustimmung ermöglicht. Das Gesetz erlaubt verschiedene Technologien. Das sogenannte hashing wird bereits seit vielen Jahren angewandt. Es ermöglicht die Identifizierung von Missbrauchsdarstellungen, indem Videos und Bilder mit einem vordefinierten Satz digitaler Fingerabdrücke abgeglichen werden, den sogenannten hashes. Und als Berichterstatterin habe ich früh unterstrichen, dass ich diese Praxis nicht unterbinden möchte, habe aber auf zusätzliche Schutzmaßnahmen gedrängt. Eindeutig strittiger war und ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz zum Mitlesen von Nachrichten für das Aufspüren von unbekanntem Material und möglichem Cyber-Grooming. Lange hatte es die Kommission versäumt, sich mit den Auswirkungen des schon stattfindenden Scannens auf Kindesmissbrauch auseinanderzusetzen. Es wäre viel Zeit gewesen, um eine gute, nachhaltige Lösung für die rechtlichen Herausforderungen rund um das Scannen privater Kommunikation im Internet zu finden. Doch als die Kommission schließlich ihr Versäumnis erkannte, machte sie sich nicht einmal die Mühe, eine Folgenabschätzung zu den Grundrechtsauswirkungen vorzulegen, obwohl dies ihre Pflicht gewesen wäre. Stattdessen wurde massiver Druck auf die Verhandler ausgeübt, um nur schnell zu irgendeiner Einigung zu kommen. Aber als Gesetzgeber haben wir immer die Pflicht, alle Fakten zu prüfen und im Einklang mit Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundlagen zu handeln. Ich habe das schon mehrfach gesagt und wiederhole es auch heute. Wir können natürlich bei politischen Entscheidungen und gerade bei so sensiblen Themen unterschiedlicher Meinung sein, aber das enthebt uns niemals der Verantwortung einer kritischen, umfassenden Debatte. Die nun zwischen Rat und Parlament gefundene Vereinbarung ist ein Kompromiss zwischen der Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Netz und dem Schutz der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern. Sie mag nicht perfekt sein, aber sie ist eine praktikable Übergangslösung für die nächsten drei Jahre. Der Kompromiss ermöglicht die vorübergehende Fortsetzung bestimmter freiwilliger Maßnahmen zur Erkennung von sexuellem Missbrauch, den Bildern und dem möglichen Cyber-Grooming. Als Parlament haben wir hart dafür gekämpft, den Vorschlag zu verbessern und ihn mit bestehenden Datenschutzstandards in Einklang zu bringen. Wir haben Schutzmaßnahmen hinzugefügt, etwa die bessere Information der Nutzer oder die Einführung einer Aufbewahrungsfrist für Daten von zwölf Monaten. Wir wollen direktere Information an europäische Behörden und haben erreicht, dass die Diensteanbieter eng mit den nationalen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten müssen. Diese können grundrechtsfeindliche Technologien untersagen. Datenschutz und Schutz der Vertraulichkeit sind kein Täterschutz, sondern Basis der Demokratie. Wir müssen die Vertraulichkeit der Kommunikation auch im Sinne unserer Kinder schützen. Das gilt umso mehr für sensible Kommunikationen – etwa zwischen Missbrauchsopfern und ihren Ärzten und Anwälten. Dieses Gesetz ist eine Übergangslösung für drei Jahre. Die Kommission hatte versprochen, noch vor der Sommerpause einen neuen, dauerhaften Rahmen für die Aufdeckung von Kindesmissbrauch vorzuschlagen. Jetzt dauert es noch bis September oder Oktober. Dafür erwarte ich einen deutlich verbesserten Vorschlag. Die langfristige Lösung muss sich mindestens an den Datenschutzgarantien der temporären Lösung orientieren. Sie muss zwingend Lösungen für das gezieltere Scannen privater Kommunikation finden, sonst wird sie vor nationalen und europäischen Gerichten kaum Bestand haben. Und ja, wir erwarten dieses Mal eine umfassende Folgenabschätzung. Und deshalb sind Sie, liebe Ylva Johansson, und auch Sie, Frau Kommissionspräsidentin von der Leyen – denn ich weiß um Ihr Interesse an diesem Gesetz –, damit wieder am Zug.