23
Mär
2022
Ansehen
Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen (Aussprache)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kommissarin McGuinness, liebe Ministerin Beaune, integrierte Kapitalmärkte sind eine Voraussetzung für die langfristige Aufrechterhaltung des Wachstums. Ich begrüße daher alle Maßnahmen, die der Europäischen Kapitalmarktunion zusätzliche Impulse verleihen sollen. Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung durch die Finanzdienstleistungsbranche, und um diesem Trend zu begegnen, ist es nicht nur von entscheidender Bedeutung, die bestehenden Finanzvorschriften für die Digitalisierung fit zu machen, sondern auch eine Offenheit gegenüber neuen Technologien zu zeigen, die die Finanzmärkte sicherer und effizienter machen könnten. Das Paket zum digitalen Finanzwesen ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Meilenstein. Die Technologie, die Krypto-Assets – die sogenannten Distributed Ledgers (DLT) – zugrunde liegt, birgt ein großes Potenzial für kreative Zerstörung, was zu Produktivitätsverbesserungen führen wird. Zu den möglichen Vorteilen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen gehören eine geringere Komplexität, eine verbesserte Netzresilienz sowie geringere operationelle und finanzielle Risiken. Derzeit sind Finanzmarktinfrastrukturen nicht berechtigt, DLT für die Emission, den Handel und die Abwicklung von Finanzinstrumenten wie Anleihen, Aktien und börsengehandelten Fonds zu verwenden. Das DLT-Pilotregime zielt darauf ab, genau das zu testen und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken anzugehen. Das Projekt entspricht voll und ganz den Zielen der Kapitalmarktunion, hilft uns, in einer sich wandelnden digitalen Welt auf Kurs zu bleiben, und stellt die EU an die Spitze der Innovation. Während der Triloge verfolgte das Parlament hohe sechs Ziele oder Grundsätze. Erstens: Innovation. Wir verfolgten einen „Sandbox“-Ansatz, was bedeutet, dass wir vorübergehende und bedingte Ausnahmen von den geltenden Rechtsvorschriften zulassen. Die auf diese Weise gewonnenen Erfahrungen sollten die Innovation weiter fördern. Zweitens: Marktintegrität. Die bestehende Richtlinie über den Markt für Finanzinstrumente und die Verordnung über Zentralverwahrer gelten in einem traditionellen kontobasierten Umfeld. Um angemessene regulatorische und aufsichtliche Anforderungen für dieses System zu gewährleisten, überprüfte der Hof im Detail, welche Vorschriften aus beiden Rechtsvorschriften auch für die Anwendung in einem DLT-Umfeld von wesentlicher Bedeutung wären. Dritter Grundsatz: Anlegerschutz, der meiner Meinung nach für sich spricht. Viertes Element: Finanzstabilität. Wir waren der Meinung, dass der ursprüngliche Kommissionsvorschlag in Bezug auf die Sicherung der Finanzstabilität, wie in der CSDR vorgesehen, etwas zu nachsichtig war. Wir haben diese Sicherheitsvorkehrungen erheblich gestärkt. Fünftens: gleiche Wettbewerbsbedingungen. Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer ist ein Grundprinzip der EU-Rechtsvorschriften. Und das sechste und letzte Ziel war natürlich die Technologieneutralität. Als letzte Bemerkung möchte ich unsere Nachfolger als Mitgesetzgeber mit ein paar Worten der Vorsicht auf längere Sicht ansprechen. Was in einer begrenzten Testumgebung funktioniert, funktioniert nicht unbedingt in einem breiteren Kontext. Wenn sich das Projekt als erfolgreich herausstellt, könnte eine einfache Erweiterung seines Anwendungsbereichs und eine entsprechende Änderung des dauerhaften regulatorischen Rahmens für Finanzdienstleistungen zu Risiken führen, die in der Pilotphase nicht oder nicht spürbar waren. Zweitens sollten die künftigen Mitgesetzgeber die im Rahmen des Pilotprojekts gewährten Ausnahmen gründlich prüfen, bevor sie sie erhöhen. Dies gilt insbesondere für mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Abwicklung in Geschäftsbankgeld. Drittens hätte sich das Verhandlungsteam des Parlaments auch eine stärkere Rolle der ESMA als zentrale Aufsichtsbehörde für das DLT-Pilotregime gewünscht, aber das erwies sich für die Verhandlungsführer des Rates als No-Go. Abschließend möchte ich allen an der Akte Beteiligten meinen Dank aussprechen: die Schattenberichterstatter, insbesondere Jessica Polfjärd, Eva Kaili, Stephanie Yon-Courtin und Ernest Urtasun; der slowenische Ratsvorsitz; die Europäische Kommission, insbesondere Kommissar McGuinness; Und natürlich die parlamentarischen Dienste.