Reden-Ranking
Seit 1. Juli 2024| Rang | Name | Land | Fraktion | Reden | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 |
|
Lukas Sieper | Deutschland DEU | Fraktionslose Mitglieder (NI) | 390 |
| 2 |
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Juan Fernando López Aguilar | Spanien ESP | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) | 354 |
| 3 |
|
Sebastian Tynkkynen | Finnland FIN | Europäische Konservative und Reformer (EKR) | 331 |
| 4 |
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João Oliveira | Portugal PRT | Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) | 232 |
| 5 |
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Vytenis Povilas Andriukaitis | Litauen LTU | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) | 227 |
Alle Beiträge (80)
Lehren aus der Budapest Pride Parade, die dringende Notwendigkeit eines EU-weiten Antidiskriminierungsgesetzes sowie die Verteidigung der Grundrechte gegen rechtsextreme Bedrohungen (Aussprache über ein aktuelles Thema)
Frau Präsidentin! Mit immer neuen Maßnahmen diskriminiert oder unterdrückt Orbán Menschen in Ungarn. Zugleich nehmen EU-weit Diskriminierung, Hassrede und Gewalt aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion, Behinderung, Alter, Armut in erschreckender Weise zu. Dass Frau von der Leyen gerade jetzt die Gleichbehandlungsrichtlinie zurückziehen will, ist ein Angriff auf die Grundrechte aller Menschen. Jetzt sagt sie, sie benötige ein „klares Signal“ von Rat oder Parlament, um diese Rücknahme zu überdenken, und hoffte wohl, es bleibt aus. Doch mit dem Mehrheitsbeschluss der beiden zuständigen Ausschüsse gibt es dieses Signal. Ebenso mit dem Brief der Konferenz der Ausschussvorsitzenden. Und auch im Rat – Widerspruch durch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten. Wenn die Kommission also behauptet, sie hätte kein Signal bekommen, stellt sie sich bewusst taub und fällt denen in den Rücken, die diese Richtlinie dringend brauchen. Damit schadet die Kommission unserer Demokratie und den Grundrechten in Europa.
Lehren aus der Budapest Pride Parade, die dringende Notwendigkeit eines EU-weiten Antidiskriminierungsgesetzes sowie die Verteidigung der Grundrechte gegen rechtsextreme Bedrohungen (Aussprache über ein aktuelles Thema)
Frau Präsidentin! Mit immer neuen Maßnahmen diskriminiert oder unterdrückt Orbán Menschen in Ungarn. Zugleich nehmen EU-weit Diskriminierung, Hassrede und Gewalt aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion, Behinderung, Alter, Armut in erschreckender Weise zu. Dass Frau von der Leyen gerade jetzt die Gleichbehandlungsrichtlinie zurückziehen will, ist ein Angriff auf die Grundrechte aller Menschen. Jetzt sagt sie, sie benötige ein „klares Signal“ von Rat oder Parlament, um diese Rücknahme zu überdenken, und hoffte wohl, es bleibt aus. Doch mit dem Mehrheitsbeschluss der beiden zuständigen Ausschüsse gibt es dieses Signal. Ebenso mit dem Brief der Konferenz der Ausschussvorsitzenden. Und auch im Rat – Widerspruch durch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten. Wenn die Kommission also behauptet, sie hätte kein Signal bekommen, stellt sie sich bewusst taub und fällt denen in den Rücken, die diese Richtlinie dringend brauchen. Damit schadet die Kommission unserer Demokratie und den Grundrechten in Europa.
Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2024 (Aussprache)
Frau Präsidentin! Eine Analyse zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten einmal im Jahr – das ist ein wichtiges Instrument. Aber zugleich zeigen die Ergebnisse des Berichts von 2024 überdeutlich: Wir brauchen mehr als einen Bericht. Die EU‑Institutionen – allen voran die Kommission als Hüterin der Verträge – müssen endlich alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu verteidigen. Wir brauchen mehr und sehr viel schnellere Vertragsverletzungsverfahren. Die Auszahlung von Fonds muss deutlich stärker an die Einhaltung unserer Werte geknüpft sein, über den Konditionalitätsmechanismus und den MFF, und die horizontale Gleichberechtigungsrichtlinie darf nicht zurückgezogen werden. Beispiel Ungarn, allein in den letzten Monaten: Das Regime Orbán hat Gesetze durchs Parlament gedrückt, die die Versammlungsfreiheit weiter einschränken, und missbraucht dazu auch Gesichtserkennungstechnologien – Zielscheibe LGBTIQ+‑Personen. Die Verfassung wurde mal eben geändert, um angeblichen Kinderschutz über andere Grundrechte zu stellen, und Transgenderpersonen wurde faktisch ihre Identität verwehrt. Ein neues Transparenzgesetz droht die verbleibende ungarische Zivilgesellschaft komplett auszuschalten. Viel zu oft habe ich im Plenum schon diese eine Frage stellen müssen: Was muss eigentlich noch passieren? Deshalb noch einmal: Für mich ist klar – der Bericht ist eine wichtige Grundlage, aber wir brauchen mehr konkrete Aktivitäten.
Erklärung der Präsidentin - 40 Jahre Übereinkommen von Schengen
Frau Präsidentin! 40 Jahre Schengen-Abkommen – wie kam es dazu, und warum ist das heute noch wichtig? Nach Jahrhunderten voller Kriege hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg endlich eine andere Idee in Europa durchgesetzt: miteinander reden und ja, auch miteinander streiten, um gemeinsame Interessen und Lösungen zu finden; das ist gerade angesichts der aktuellen Krisen und Kriege von unschätzbarem Wert. Zugleich war diese Zusammenarbeit dann die Grundlage für die größte Errungenschaft unserer Union: die Vereinbarung von Schengen, die Abschaffung von Schlagbäumen und Kontrollen an unseren Binnengrenzen. Das hat nicht nur den schnellen Austausch von Waren und Dienstleistungen befeuert und Vorteile gebracht. Es vereinfacht grenzüberschreitende Begegnungen von Menschen für Arbeit, Austauschprogramme, Freizeit, lässt gemeinsame Interessen konkret erkennen. Das wollen wir auch für die Mitgliedstaaten erreichen, die daran arbeiten, dem Schengen-Raum beizutreten, denn diese Begegnungen und ihre Folgen sind eine wichtige Voraussetzung für ein starkes Europa, das sich und seine Werte global selbstbewusst vertritt. Aber die zunehmenden Grenzkontrollen in Mitgliedstaaten legen die Axt an bisherige Erfolge. Sie bauen neue Barrieren auf und können letztlich unser gemeinsames Europa zerstören. Dabei werden durch diese Kontrollen keine Probleme gelöst, im Gegenteil: Sie sind Vortäuschung einer Lösung auf der Basis von Hass, Ausgrenzung, Abschottung, sie sind das Ende der guten Nachbarschaft in Europa und kosten uns viel Vertrauen. Deshalb ist es angesichts dieses 40. Jahrestages ganz klar: Wir müssen die echten Herausforderungen angehen, die Gründungsidee Europa neu stärken, uns Hass und Ausgrenzung entgegenstellen und Grenzkontrollen endlich beenden. Das wäre der beste Beitrag zur Feier von 40 Jahren Schengen.
Maltas Regelung der „goldenen Pässe“ und die Umgehung der EU-Sanktionen gegen Russland (Aussprache)
Herr Präsident! Der Europäische Gerichtshof hat klar geurteilt: Goldene Pässe sind eine pure Vermarktung des Status als Unionsbürger und daher mit dem in unseren Verträgen festgelegten Grundkonzept der Unionsbürgerschaft unvereinbar. Und ich füge hinzu: Goldene Pässe und goldene Visa sind schlicht Sonderrechte für Reiche. Sie stehen allzu oft in Verbindung mit Korruption, Geldwäsche, Steuerflucht, und sie gefährden Demokratie und Sicherheit in Europa. Daher haben wir uns seit Jahren für das Ende der goldenen Pässe eingesetzt und für EU-weit klare und strengere Kontrollen bei goldenen Visa, etwa im neuen Anti-Geldwäsche-Paket. Das EuGH-Urteil jetzt ist wichtig, auch als Signal an alle Mitgliedstaaten. Die maltesische Regierung hat erklärt, das Gerichtsurteil zu respektieren. Das muss dauerhaft und auch für ähnliche Systeme in der gesamten EU gelten.
Vorstellung der neuen europäischen Strategie für die innere Sicherheit (Aussprache)
Herr Präsident! 2020 stellte die Kommission ihre letzte Strategie für innere Sicherheit vor. Damals standen wir noch ganz am Anfang der Corona-Pandemie, schien der russische Angriffskrieg auf die gesamte Ukraine undenkbar, war das Ausmaß hybrider Bedrohungen, gezielter Falschinformationen und Manipulationen kaum vorstellbar, war die Zerstörung von Demokratie als Folge der zweiten Amtszeit von Donald Trump bestenfalls böse Utopie. Vieles ist passiert, und die neue Strategie für innere Sicherheit kommt daher zu einem wichtigen Zeitpunkt. Selten war das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit so stark, die Verunsicherung so umfassend, verstärkt durch soziale Ausgrenzung und finanzielle Unsicherheiten. Und dennoch: Wir dürfen uns nicht von Angst, Unsicherheit und scheinbar einfachen Ideen treiben lassen, denn sie helfen nicht, ganz im Gegenteil. Das mussten wir lernen, als der Europäische Gerichtshof etwa 2014 – zu Recht – die damalige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte. Jetzt müssen wir nachhaltige, grundrechtekonforme Lösungen schaffen, und dazu müssen wir die tatsächlichen Sicherheitslücken aufspüren und Herausforderungen rational analysieren. Dazu gehören der Kampf gegen die immer professionellere organisierte Kriminalität sowie der Schutz vor Angriffen auf sensible Infrastruktur, der Schutz vor Natur- und Umweltkatastrophen, der Kampf gegen Extremismus und Terrorismus. Und auch wenn es einige nicht gerne hören: In Deutschland wurden die meisten politisch motivierten Straftaten 2023 im rechten Spektrum begangen. Wichtig auch: der Schutz vor Hassverbrechen und Hassgewalt, der Schutz von Frauen vor Femiziden, der Schutz von Demokratie und Rechtsstaat. All dies muss eine Strategie für innere Sicherheit ins Visier nehmen, denn nur so können wir das Vertrauen und das Sicherheitsgefühl der Menschen nachhaltig stärken.
Erläuterung des Vorschlags für einen neuen gemeinsamen Ansatz für Rückführungen (Aussprache)
Frau Präsidentin! Die Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen in ihre Heimatländer ist Teil eines funktionierenden Asylsystems, und hier müssen wir effektiver werden – da stimme ich mit Kommissar Brunner überein. Angesichts des heute präsentierten Vorschlags scheint mir dies aber womöglich der einzige Punkt, an dem wir uns einig sind: Einschränkungen der Rechtsbehelfe, teilweise womöglich im Widerspruch zu unseren Grundrechten, die massive Ausweitung von Inhaftierungen auf zwei Jahre – auch für unbegleitete Minderjährige – und die Möglichkeit, Abschiebezentren in Drittstaaten einzurichten, ohne dass klar wird, was mit den Menschen dort geschehen soll und welche Mindeststandards dort gelten, von Kontrollen ganz zu schweigen. Und trotz der weitreichenden Auswirkungen auf Grundrechte hat die Kommission es erneut verpasst, die möglichen Auswirkungen ihres Vorschlags zu analysieren – es gibt wieder keine Folgenabschätzung. All das fügt sich nahtlos in das Narrativ der Kommission unter Frau von der Leyen, Migranten seien potenziell eine Bedrohung. Diese Erzählung lehne ich ab. Und Herr Brunner, wir werden einige Verbesserungen für Ihren Vorschlag einarbeiten müssen, damit das Ganze funktioniert.
Zusammenhänge zwischen organisierter Kriminalität und Schleusung von Migranten im Lichte der kürzlich erschienenen Berichte der Vereinten Nationen (Aussprache)
Frau Präsidentin! Wer in seiner Heimat verfolgt wird, hat einen Rechtsanspruch auf Asyl in Europa und ist deshalb bei der Ankunft in Europa nicht illegal. Und ich bin es leid, mir immer wieder anzuhören, Menschen nutzen Schmuggler, um nach Europa zu kommen. Als wäre das morgens eine freie Entscheidung: „Ach ja, ich kaufe mir kein Ticket, ich nutze den Schmuggler, um nach Europa zu kommen. Ich finde es toll, zusammengeschlagen, verfolgt, erpresst und vergewaltigt zu werden.“ So ist es doch nicht! Sondern den Menschen werden nicht nur falsche Versprechungen gemacht, sondern der sichere Weg nach Europa für schutzbedürftige Menschen wird zunehmend unmöglich gemacht durch Pushbacks, durch Zurückweisungen, durch Grenzschließungen und vieles andere mehr. Und deshalb: Ja, sichere Fluchtrouten sind ein Weg, den kriminellen Schmugglern, brutalen Menschenhändlern das Geschäft zu entziehen. Und wir sollten die vielen Möglichkeiten von Resettlement-Programmen, von Familienzusammenführung und sicherer Ankunft in Europa nutzen und uns nicht allein aufs Strafrecht begrenzen.
Notwendige Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zum Schutz der Demokratie auf Plattformen der sozialen Medien, auch gegen Einmischung aus dem Ausland und algorithmische Verzerrung (Aussprache)
Frau Präsidentin! Digitale Plattformen, Schutz von Demokratie – da sehen wir gerade eine gefährliche Allianz: die Rückkehr von Imperialisten auf der einen und Tech‑Oligarchen auf der anderen Seite, die gemeinsam ihren Profit, ihre Macht rücksichtslos vergrößern wollen. Doch wie frei, offen und vielfältig kann eine Gesellschaft sein, wenn Menschen einseitig mit Meinungen oder Falschmeldungen überhäuft werden, während andere sich zunehmend konfrontiert sehen mit Diskriminierung, Hass oder gar Androhung von Gewalt? Sogenannte Echokammern vermeiden die Vielfalt von Perspektiven, verfestigen bestehende Vorurteile, die oft unreflektiert gestreut werden mit zum Teil fatalen Folgen, gerade für junge Menschen. Die Plattformen nehmen in Kauf, dass diese ständige Jagd nach Likes, nach der Anerkennung durch andere psychische Belastungen verstärkt. Hinzu kommt, dass das permanente Tracking und Profiling die Vertraulichkeit der Kommunikation zerstört – für den Profit Weniger. Es wird Zeit für ein Verbot personalisierter Werbung. Fazit: Die Kommission muss jetzt unsere digitale Gesetzgebung – DSA, GDPR, AI, ePrivacy – konsequent umsetzen und auch das Wettbewerbsrecht gezielt anwenden. Wir stehen für Demokratie und fairen Wettbewerb, gegen Hass und Ausgrenzung, und deshalb gilt in letzter Konsequenz auch: Wer das nicht respektiert, hat bei uns keinen Platz.
Fehl- und Desinformation auf den Plattformen der sozialen Medien wie TikTok und die damit verbundenen Risiken für die Integrität der Wahlen in Europa (Aussprache)
Frau Präsidentin! Was sind denn die Effekte sogenannter sozialer Medien? Sie helfen, uns mit anderen zu verbinden, Informationen in unglaublich kurzer Zeit zu finden. Sie schaffen Räume für Debatten, für Bürgerbeteiligung und Engagement und spielen im öffentlichen Diskurs und auch bei Wahlen eine immer wichtigere Rolle. Doch leider haben nicht erst die jüngsten Präsidentschaftswahlen in Rumänien gezeigt, wie unsere ständige und allzu oft unkritische Nutzung sozialer Medien von einzelnen Akteuren auch gegen uns gewendet werden kann. Unklare oder einseitige Filterung von Informationen, intransparente politische Werbung, koordinierte Desinformationskampagnen, sogar Nichtanerkennung von Wahlergebnissen sind nur einige Punkte. Also: Social Media verbieten, aus der EU ausschließen? Nun, zunächst ist es unsere Aufgabe, Grundrechte wie Privatsphäre und Meinungsfreiheit zu sichern und gleichzeitig demokratische Prozesse und Gesellschaften als Ganzes zu schützen. Doch dazu müssen Plattformen ihre Verantwortung annehmen. Wer Dienste in der EU anbietet, muss geltendes EU-Recht einhalten, und sie müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie dies ignorieren. Kommission und Mitgliedstaaten sind gefordert, die Einhaltung von Regeln effektiv durchzusetzen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auch jenseits von Datenschutz, DSA, DMA, und wir müssen immer bereit sein, neue Herausforderungen proaktiv anzugehen. Ein Ausschluss von Plattformen vom EU-Markt bleibt dabei immer eine Option. Doch zusätzlich brauchen wir eine Zusammenarbeit mit Stakeholdern, Zivilgesellschaft, unabhängigen watchdogs, um das Vertrauen in öffentliche Debatten und politische Prozesse und demokratische Prozesse aufrechtzuerhalten. Schließlich und schlussendlich ist es auch unsere Verantwortung, Social Media verantwortungsvoll zu nutzen, sogenannte Informationen kritisch zu hinterfragen. Medienkompetenz müssen wir allen vermitteln, von den Jüngsten bis zu den Ältesten.
Jüngste Rechtsvorschriften, die sich gegen LGBTIQ-Personen richten, und die Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit und die Diskriminierungsfreiheit in der Union zu schützen (Aussprache)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Niemand verliebt sich nur so zum Spaß in das angeblich falsche Geschlecht und riskiert Diskriminierung und Gewalt. Kein Neugeborenes kommt willentlich mit intergeschlechtlichen Merkmalen zur Welt. Keines dieser Kinder ist krank oder braucht eine Therapie. Artikel 21 unserer Charta ist ganz klar: Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten – und dennoch: Verbote der Darstellung vermeintlich falscher Beziehungsformen oder Geschlechtsidentitäten in Ungarn, Litauen, Bulgarien, Hasspolitik in Italien; EU‑weit immer mehr, immer gewalttätigere Angriffe auf LGBTIQ+‑Menschen, immer mehr Hass und Hetze im Netz, insbesondere auf X. Die neue EU‑Kommission muss jetzt Position beziehen zum Schutz von LGBTIQ+‑Menschen, und der Rat muss endlich die Antidiskriminierungsrichtlinie annehmen sowie Hassrede und Gewalt in die Liste der EU‑Straftaten aufnehmen.
Verstärktes Vorgehen gegen die Anwerbung von Minderjährigen für kriminelle Handlungen und stärkere diesbezügliche Prävention (Aussprache)
Frau Präsidentin! Die Warnung von Europol ist deutlich: Immer mehr kriminelle Banden suchen gezielt Minderjährige, um sie für die Durchführung von Straftaten zu missbrauchen und selbst der Strafverfolgung zu entgehen. Neu daran ist, in wie vielen Ländern dieses Verfahren strategisch genutzt wird, dass die Minderjährigen für immer schwerere Straftaten – auch Mord – rekrutiert werden und mit welchen Taktiken das geschieht – über soziale Medien in Jugendsprache und mit als Spiel verharmlosten Straftaten. Nicht neu ist, wer meist die Opfer dieser Taktik sind: junge Menschen, die in Armut leben, einen schlechteren Zugang zu guter Bildung und damit weniger Chancen auf gute Arbeit haben, junge Menschen auf der Suche nach Zugehörigkeit und Anerkennung. Auf diese jungen Menschen müssen wir uns konzentrieren. Sie brauchen Anerkennung und echte Chancen, sich in unserer Gesellschaft zu entfalten, unabhängig von ihrer sozialen, finanziellen oder sonstigen Herkunft – frei von Diskriminierung.
Die dringende Notwendigkeit der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen angesichts des vollständigen Beitritts Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum (Aussprache)
Herr Präsident! Leider haben die letzten Jahre gezeigt: Mitgliedstaaten benutzten Debatten zum Schengen-Raum als innenpolitischen Spielball. Dabei ist das grenzfreie Reisen wichtig für den Binnenmarkt und für immer mehr Bürgerinnen und Bürger selbstverständlicher Alltag. Für Rumänien und Bulgarien ist der grenzüberschreitende Alltag jedoch nicht selbstverständlich. Immer wieder wurde ihnen unter fadenscheinigen Begründungen der umfassende Beitritt zum Schengen-Raum verwehrt. Nachdem die Kommission vor 13 Jahren ihr grünes Licht gegeben hatte, scheinen nun endlich Blockaden einzelner Mitgliedstaaten zu enden. Ich erwarte jetzt, dass der Rat den vollen Beitritt beider Länder unmittelbar beschließt, ohne weitere Verzögerungen. Doch zugleich müssen wir das grenzfreie Europa schützen, insbesondere durch die Aufhebung der zahllosen Binnengrenzkontrollen. Denn der Schengen-Raum ist wichtig für Wirtschaft und Arbeitsplätze, aber insbesondere für die Menschen und für unseren europäischen Zusammenhalt.
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Aufnahme Russlands in die Liste der Drittländer mit hohem Risiko (Aussprache)
Frau Präsidentin! Seit Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Als EU haben wir mit vielen Sanktionen reagiert, auch mit einer Richtlinie zu Sanktionsverstößen. Und es gibt Forderungen, Russland auf die Liste der Drittländer zu setzen, bei denen ein hohes Risiko auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht. Es geht um enge finanzielle und militärische Beziehungen zu Hochrisikoländern wie Nordkorea und Iran, die Finanzierung privater Milizen wie der Wagner‑Gruppe, eine fragwürdige Verwendung von Kryptowährungen und anderes mehr. Erst Ende Oktober ist ein solcher Versuch aufgrund des Widerstandes von Ländern wie China, Indien, Saudi‑Arabien und Südafrika international gescheitert. Aber wir als EU dürfen nicht zögern: Wirtschaftsbeziehungen, Transaktionen und Sanktionsumgehungen untergraben unser demokratisches Europa und sind nicht hinnehmbar. Mit der Einstufung Russlands als Hochrisikoland setzen wir dabei ein klares Zeichen.
Die Feststellungen des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zum polnischen Abtreibungsgesetz (Aussprache)
Frau Präsidentin! Vor gut einem Jahr verhalf eine sehr hohe Wahlbeteiligung in Polen Donald Tusk zum Machtwechsel – insbesondere durch die Beteiligung junger Menschen und vieler Frauen. Diese Frauen gingen für das Ende der PiS-Herrschaft an die Wahlurne, aber auch für das Wahlversprechen, Schwangerschaftsabbrüche innerhalb von 100 Tagen sicher und legal zugänglich zu machen. Nach beinahe 400 Tagen hat sich quasi nichts geändert. Schlimmer: Tusk hat das Thema für diese Amtszeit ad acta gelegt, und somit herrscht in Polen weiterhin ein Abtreibungsunrecht. Autonome Entscheidungen über ihren eigenen Körper werden Frauen verwehrt und – meist männlichen – Ärzten und Staatsanwälten überlassen. Das alles ist respektlos. Es entmündigt Frauen, und es zwingt Frauen dazu, heimlich abzutreiben und dabei ihr Leben zu riskieren. Diese Frauenleben und die vielen enttäuschten Hoffnungen auf Veränderungen haben Sie, Herr Tusk, zu verantworten. Noch könnten Sie das ändern.
Vorstellung des Tätigkeitsprogramms des ungarischen Ratsvorsitzes (Aussprache)
Frau Präsidentin! Viktor Orbán hat die Ratspräsidentschaft – welch ein Witz! Vor mehr als sechs Jahren haben wir mit Artikel 7 den Rat aufgerufen, die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU‑Werte in Ungarn festzustellen. Geändert hat sich nichts – im Gegenteil. Unter Ihnen, Viktor Orbán, rückt Ungarn immer weiter ab von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Erst letztes Jahr haben Sie mit dem „Souveränitätsverteidigungsgesetz“ ermöglicht, Regierungskritiker auszuspionieren. Im April haben Sie von Ihrem Marionettenparlament das Omnibus‑Gesetz annehmen lassen und können fortan Gerichtsentscheidungen ganz in Ihrem Sinne beeinflussen. Vom Rat hören wir nichts. Herr Weber nannte damals Artikel 7 eine Atombombe. Doch der Schaden für unsere Wertegemeinschaft entsteht nicht durch Artikel 7, sondern durch seine Missachtung und fehlende Reaktionen. Es ist Zeit: keine weiteren EU‑Gelder für Antidemokraten, endlich klare Kante! Und ich hoffe wirklich, dass Ungarn den Weg zurückfindet zu Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechten.
Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen in einer Reihe von Mitgliedstaaten und ihre Auswirkungen auf den Schengen-Raum (Aussprache)
Frau Präsidentin! Offene Binnengrenzen sind eine der größten europäischen Erfolgsgeschichten, und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, gerade wenn dies unbegrenzt geschieht, ist eine Gefahr – eine Gefahr nicht nur für unsere Wirtschaft, für Arbeitsplätze, sondern für den europäischen Zusammenhalt, für die täglichen grenzüberschreitenden Begegnungen, die uns als EU stärken. Auch wenn eine zeitlich befristete Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen in Ausnahmefällen möglich ist – sofern sie notwendig sind –, sollten die Mitgliedstaaten andere Maßnahmen nutzen wie Kontrollen hinter der Grenze oder gemeinsame Polizeikontrollen, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Zum Schutz unserer Freizügigkeit und des Zusammenhalts braucht es für den Schengen-Raum – und übrigens auch an den Außengrenzen – nicht, wie zuletzt immer wieder gefordert, Grenzschließungen und nationale Alleingänge, sondern mehr Vertrauen und Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten.
Das ungarische System der „Nationalen Karte“ und seine Auswirkungen auf den Schengen-Raum und den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Aussprache)
Frau Präsidentin! Es geht mal wieder um Orbán – heute zur Abwechslung aber nicht, weil wir Ungarns Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit besprechen, und auch nicht, weil der Europäische Gerichtshof Orbáns Regierung mal wieder wegen ihrer rechtswidrigen Migrationspolitik verurteilt hat. Nein, heute reden wir darüber, dass Europas selbsterklärter Migrationsfeind Nummer eins unbedingt Einwanderung ermöglichen und erleichtern möchte. Klingt komisch? Offenbar braucht aber auch Ungarn wie viele andere Mitgliedstaaten Zuwanderung und das sogar in zunehmend größerer Zahl, weshalb legale Einwanderungsmöglichkeiten für Menschen aus verschiedenen Ländern geschaffen wurden. Aber geht es tatsächlich nur darum? Anscheinend ist es Orbán ja ein wichtiges Anliegen, legale Einwanderungsmöglichkeiten auch für russische und belarussische Staatsangehörige zu erleichtern, und 14 solcher Aufenthaltstitel wurden laut ungarischer Regierung seit Juli ausgehändigt. Bemerkenswert ist die zeitliche Nähe zu seinem unabgesprochenen Besuch in Moskau direkt am Beginn der ungarischen Ratspräsidentschaft – reiner Zufall, sagt sein Europaminister. Angesichts dieses Besuches, mehr aber noch aufgrund der Haltung Orbáns zum russischen Angriffskrieg ist die Frage erlaubt, welche Vorteile er sich durch diese Ausweitung der legalen Migrationswege auf russische und belarussische Menschen erhofft. Denn es müssen schon außergewöhnliche Umstände sein, dass es notwendig sein soll, das Einwanderungsprogramm trotz der geopolitischen Lage und ohne besondere Sicherheitsüberprüfungen um genau diese beiden Nationen auszuweiten und sie damit genauso zu behandeln wie z. B. sechs EU-Beitrittskandidaten. Aber zum Schluss: Bei aller Kritik an Orbán – Europa muss prüfen, wie lange wir diesem Treiben noch zusehen wollen und welche weiteren Schritte notwendig sind.
Notwendigkeit, Sicherheitsbedrohungen wie dem Anschlag von Solingen durch die Bewältigung der irregulären Migration und durch effektive Rückführungen vorzubeugen (Aussprache)
Frau Präsidentin! Wenn Menschen brutal aus dem Leben gerissen oder schwer verletzt werden, sind wir alle erschüttert und unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien. Aber heute bin ich auch darüber erschüttert, wie das Leid der Menschen in Solingen instrumentalisiert wird. Es diskutieren einige über Grenzschließungen, eine generelle Zurückweisung schutzsuchender Menschen an unseren Grenzen oder die pauschale Verurteilung von Menschen nur aufgrund ihrer Nationalität. All das schürt Angst, es spaltet unsere Gesellschaft. Manche Forderungen sind rechtswidrig: Sie gefährden unseren Schengen-Raum, befeuern kriminelle Schmuggler und zersetzen den europäischen Zusammenhalt, den wir gerade in Migrationsfragen dringend brauchen. Und wir brauchen klare Regeln: punktuelle Grenzkontrollen nur, wenn absolut nötig, die Registrierung und Aufnahme Schutzsuchender zur Prüfung des Asylanspruches im zuständigen Mitgliedstaat und auch Abkommen mit Herkunftsländern – Abkommen einerseits zur Rücknahme ihrer bei uns ausreisepflichtigen Bürgerinnen und Bürger und andererseits für gezielte Vereinfachung und Ausweitung legaler Arbeitsmigration, nicht zuletzt angesichts des Arbeitskräftemangels in vielen Mitgliedstaaten. Und zur Bekämpfung von Kriminalität und Radikalisierung gilt es außerdem, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zu stärken und auch mehr Präventivangebote und Anlaufstellen für Angehörige von sich radikalisierenden Menschen anzubieten. Und all das braucht für ein nachhaltiges Gelingen auch Maßnahmen zur Integration von Anfang an im Zusammenspiel aller Ebenen und besonders mit Stärkung der Kommunen. Es wäre gut, wenn alle demokratischen Kräfte diese Herausforderungen gemeinsam gestalten statt mit Populismus die Axt an die Grundfesten unserer Europäischen Union zu legen. (Die Rednerin lehnt eine Frage nach dem Verfahren der "blauen Karte" von Jacek Ozdoba ab.)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, diese Debatte hat gezeigt, dass der vorliegende Kompromiss mit Sicherheit kein einfacher ist. Manche Redebeiträge haben aber auch sehr deutlich gemacht, warum es angesichts einer sehr komplexen Herausforderung so schwierig war, eine sachgerechte Lösung zu erarbeiten. Dennoch: Trotz weit voneinander entfernter Ausgangspositionen ist es uns dann – nach acht Jahren – in nur wenigen Monaten gelungen, eine umfassende Einigung zu erzielen. Das zeigt die Entschlossenheit, den Einsatz vieler Beteiligter, und es zeigt auch die Bereitschaft, Verantwortung für eine solche Herausforderung zu übernehmen. Und deshalb – und trotz mancher auch berechtigter Kritik – haben wir heute die Gelegenheit, endlich dringend benötigte gemeinsame Lösungen für unseren Umgang mit Flucht und Migration zu beschließen: Regeln für Kontrolle, Verantwortung und Solidarität. Und damit beweisen wir nach Jahren des Stillstands Handlungsfähigkeit der EU auch in Migrationsfragen und können erreichen, dass überall in Europa europäisches Recht gewahrt wird, indem die Mitgliedstaaten, die der Reform mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt haben, die Umsetzung schnell und basierend auf Grundrechten vornehmen. Und ja, es heißt auch, dass die Kommission Verstöße von Mitgliedstaaten ahndet, damit die systematischen Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen nicht nur konsequent bestraft, sondern tatsächlich endlich auch beseitigt werden. Und ich sage es noch einmal: Unser Einsatz für eine solidarische Migrationspolitik endet nicht heute. In der nächsten Legislatur sind weitere Maßnahmen notwendig, gerade mit Blick auf legale Zuwanderung. Und wir werden die Umsetzung und Einhaltung des Rechts überwachen, damit diese Reform ein zwar schwieriger, aber dennoch ein Schritt in die richtige Richtung wird.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die europäische Migrationspolitik der vergangenen Jahre ist unhaltbar. Wir erleben systematische Menschenrechtsverletzungen an unseren Grenzen, Pushbacks, die oft ungeahndet bleiben, und ein Dublin-System, das weder für die Mitgliedstaaten noch für die Schutzsuchenden funktioniert. Deshalb ist klar: Europa braucht in dieser Legislaturperiode endlich effektive Lösungen für Migration und Asyl, klare Regeln für Kontrolle und Solidarität basierend auf unseren Werten von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten, einschließlich des Rechts auf Asyl in Europa. Dazu kann die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einen Teil beitragen, sie ist jedoch auch nur ein Puzzlestück für eine umfassende Migrationspolitik. Was derzeit fehlt, sind unter anderem eine stärkere Rolle für Kommunen und Zivilgesellschaft, eine Zusammenarbeit mit Herkunftsländern auf Augenhöhe, ohne Auslagerung unserer humanitären Verantwortung, und nicht zuletzt einfachere und erweiterte Möglichkeiten für die legale Einreise in die EU, auch um dem steigenden Bedarf unserer Wirtschaft an Arbeitskräften zu begegnen. Nur wenn wir auch diese Herausforderungen angehen, gelingt es uns künftig, Migration nachhaltig und im Interesse aller Beteiligten zu gestalten. Es liegt also in den kommenden Jahren noch viel Arbeit vor uns. Heute aber geht es um das vorliegende Gesetzespaket, das Vorschläge beinhaltet, die teilweise jetzt erst nach acht Jahren abgeschlossen werden können. Dass wir aufgrund der Blockade der Mitgliedstaaten so lange auf eine Reform warten mussten, ist beschämend. Beschämend aber auch die Umstände, in denen die Verhandlungen mit dem Rat stattgefunden haben: Statt einer vertraglich festgelegten loyalen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen gab es einen Rat, der sich vielen Kompromissen verweigert hat, oft ohne klare Argumente. Wir stimmen daher heute nicht über ein perfektes Gesetzespaket ab – es ist noch nicht einmal ein sehr gutes –, und ich werde Kritikpunkte nicht verschweigen: Verpflichtende Grenzverfahren ohne Ausnahme für Familien, Unzulässigkeitsentscheidungen für angeblich sichere Drittstaaten und Instrumentalisierung sind hochproblematische Elemente, deren Notwendigkeit der Rat noch nicht einmal erklären konnte. Bei der Umsetzung muss dies besonders kritisch begleitet werden. Auch in meinem Bericht, dem Screening, mussten wir Zugeständnisse machen – beispielsweise das Screening von Personen, die bereits im Hoheitsgebiet aufhältig sind. Hier bestehen sogar erhebliche Zweifel, ob die vorliegende Rechtsgrundlage diese Maßnahme zulässt. Dennoch gibt es im Paket auch positive Elemente: im Screening etwa wichtige Schutzmaßnahmen und einheitliche Standards oder einen deutlich gestärkten, unabhängigen Überwachungsmechanismus für Grundrechte, der auch auf die Grenzverfahren ausgeweitet wird. Darüber hinaus wird erstmals die solidarische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verpflichtend – das ist ein wichtiger erster Schritt in Richtung geteilter Verantwortung –, und auch ein Resettlement-Rahmen wird eingeführt. Neben einer individuellen Einordnung der verschiedenen Texte ist aber auch das Gesamtbild wichtig für unsere Entscheidung, und das zeigt: Nach Jahren des Stillstands im Rat ist uns jetzt endlich eine Einigung für eine Asylreform gelungen. Damit können wir erreichen, dass überall in Europa europäisches Recht gewahrt wird und die Mitgliedstaaten – mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt – diese auch umsetzen. Wir erwarten auch von der Kommission, dass sie ihrer Rolle als Hüterin der Verträge wieder nachkommt, die sie gerade unter Kommissionspräsidentin von der Leyen viel zu lang vernachlässigt oder auch ignoriert hat. Unser Einsatz für eine solidarische und progressive Migrationspolitik endet nicht heute. Vielmehr wird es neben den eingangs erwähnten fehlenden Elementen in der kommenden Legislatur eine unserer Kernaufgaben sein, zu überwachen, dass das neue Recht vollumfänglich umgesetzt wird – in allen Mitgliedstaaten und ja, unter Achtung unserer Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Asyl. Dann kann auch diese Reform ein Schritt in die richtige Richtung sein.
Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates am 14./15. Dezember 2023 und Vorbereitung der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 1. Februar 2024 - Lage in Ungarn und eingefrorene EU-Gelder (gemeinsame Aussprache - Tagungen des Europäischen Rates)
Herr Präsident! Europäische Steuergelder für Orbán? Es ist ja gut, dass es endlich finanzielle Konsequenzen für Orbáns ständige Missachtung europäischer Werte gibt. Und die Kommission als Hüterin der Verträge hat eine besondere Verantwortung. Mittel freizugeben, die aufgrund der Missachtung der Charta der Grundrechte eingefroren waren, ist absolut falsch. „Die Achtung der Charta ist eine horizontale Bedingung“ heißt: Geld erhält nur, wer die Grundrechte respektiert. Solange aber in Ungarn etwa homophobe Gesetze gelten oder das Recht auf Asyl missachtet wird, ist diese Voraussetzung nicht gegeben, die Entscheidung der Kommission nicht nachvollziehbar. Sie trägt dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in ein demokratisches Europa verlieren. Wir dürfen uns aber nicht erpressbar machen, sondern müssen gemeinsam – Kommission, Rat, Parlament – unsere Werte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit laut und klar gegen Angriffe von Rechten und Antidemokraten verteidigen. Das ist die Aufgabe für die Zukunft.
Notwendigkeit einer raschen Annahme des Asyl- und Migrationspakets (Aussprache)
Herr Präsident! In den nächsten Monaten könnten wir die jahrelange Arbeit an der Asylreform abschließen. Daran arbeiten wir intensiv, und das ist nötig. Denn wie genau diese Reform aussehen soll, da gehen die Positionen von Parlament und Rat noch weit auseinander. Meine sozialdemokratische Fraktion ist auf schwierige Verhandlungen eingestellt. Manfred Weber von der EVP scheint das anders zu sehen. Die Position des Parlaments ignorierend, möchte er wohl einfach die Ratsposition durchwinken. Das sehen scheinbar auch viele Mitgliedstaaten so und offenbaren – sorry – wie Herr Weber, ein desolates Verständnis der Bedeutung dieses Parlaments als gleichgestellter Ko-Gesetzgeber und einen Mangel an demokratischem Selbstverständnis. Keine der beiden Institutionen kann das Migrationspaket alleine beschließen. Beide müssen Kompromisse machen. Die Bereitschaft dazu ist aber bisher seitens einiger Mitgliedstaaten und wohl Herrn Weber nicht vorhanden. Migration ist Herausforderung und Chance zugleich, die damit verbundenen Aufgaben vielfältig, und eine Einigung zum Asyl könnte ein solider Grundstein sein. Neben einem europäischen Asylpaket brauchen wir neue Regeln auch für Arbeitsmigration, eine intensivere Zusammenarbeit mit Kommunen und Herkunftsländern sowie gezielte Unterstützungen, also gute Perspektiven für unsere Bürgerinnen und für geflüchtete Menschen. Wir haben diese Chance. Packen wir es an!
Abkommen EU-Tunesien – Aspekte der externen Migrationspolitik (Aussprache)
Herr Präsident! Das Tunesien-Abkommen des selbst ernannten Team Europe wirft ernste Fragen auf. Erst im Juli hat die UN Bedenken zur Situation von Migranten in Tunesien geäußert. Doch Berichte über Misshandlungen und die katastrophale Situation von Kindern und schwangeren Frauen an der tunesisch-libyschen Grenze haben Kommissionspräsidentin von der Leyen und ihr Team nicht gehindert, dem tunesischen Regime Zusagen zu machen. Aber was ist die Rechtsgrundlage? Wer hat Geld genehmigt? Wofür? Wobei soll die EU tunesische Grenzbeamte unterstützen und ausbilden? Was bedeutet das für schutzsuchende Menschen an der Grenze zu oder in Tunesien? Lagern wir Pushbacks aus? Dieser Deal ist schwammig, wenig aussagekräftig, vieles scheint noch gar nicht ausgearbeitet und soll doch Blaupause sein für weitere Abkommen. Frau von der Leyen muss detailliert darlegen, was konkret Grundlagen und Ziele für solche Deals sind und wie wir beim Einsatz von Steuergeldern die Einhaltung unserer Werte und internationalen Rechte sicherstellen. Die Fragen zu Tunesien stehen im Raum. Es ist Zeit für Antworten.
Handlungsbedarf auf EU-Ebene bei Such- und Rettungseinsätzen im Mittelmeer (Aussprache)
Frau Präsidentin! Wir diskutieren seit Jahren über eine europäische Migrations- und Asylpolitik und die vielen damit verbundenen Aspekte. Doch heute, in dieser Debatte, geht es nur um eines, nämlich Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Und das ist nicht irgendeine politische Entscheidung, es ist eine humane und rechtliche Verpflichtung. Ich weiß nicht, wie oft ich und viele andere das hier in diesem Haus seit Jahren immer wieder diskutiert haben oder wie oft es noch wiederholt werden muss. Doch wir werden nicht nachlassen, bis der Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission diese Herausforderung endlich mit dem Einsatz angehen, der der Dringlichkeit angemessen ist. Und die Aufgabe ist nicht besonders kompliziert. Sorgen Sie dafür, dass es eine europäisch koordinierte Seenotrettungsmission gibt, umgesetzt von den Mitgliedstaaten, unterstützt durch Frontex – nehmen Sie Mare Nostrum als Inspiration. Doch leider findet sich dieser Gedanke, dass wir Menschenleben retten müssen, wieder nicht in den Schlussfolgerungen des Rates. Aber immer wieder gibt es Berichte – wie erst kürzlich angesichts der Katastrophe vor der griechischen Küste –, Berichte, dass Mitgliedstaaten wegschauen, Hilfe verzögern oder verweigern, und zugleich wird die Zivilgesellschaft von diesen Mitgliedstaaten behindert oder kriminalisiert, wenn sie Menschenleben retten. Stellen Sie sich endlich ihrer humanen und rechtlichen Verantwortung. Das wäre eine gute Basis für alle weiteren Diskussionen.