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Verstöße gegen das EU-Recht und die Rechte von LGBTIQ-Bürgern in Ungarn infolge der im ungarischen Parlament angenommenen Gesetzesänderungen - Ergebnis der Anhörungen vom 22. Juni nach Artikel 7 Absatz 1 EUV zu Polen und Ungarn (Fortsetzung der Aussprache)
Bitte lesen Sie das Gesetz. (Die vorstehenden Abschnitte finden Sie in den schriftlichen Anmerkungen von Tamás Deutsch, Andrea Bocskor, Lívia Járóka, Ádám Kósa) Gesetz LXXIX von 2021 über strengere Maßnahmen gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern 5. Änderung des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenmedien (5) § 179 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Bei festgestellten Problemen im Zusammenhang mit Absatz 1 und bei Verstößen gegen die einschlägigen Bestimmungen dieses Gesetzes und des Mediengesetzes ersucht der Medienrat den Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der in Absatz 1 genannte Mediendiensteanbieter unterliegt, um wirksame Maßnahmen. In diesem Zusammenhang fordert der Medienrat den Mitgliedstaat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die vom Medienrat festgestellten Verstöße zu beenden.“