24
Apr
2024
Ansehen
Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (gemeinsame Aussprache – Bankenunion)
Herr Präsident, liebe Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir über die neuen Krisensicherungsregeln im Bankensektor abgestimmt. Es ist ganz entscheidend, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht noch einmal wie in der Finanzkrise vor 15 Jahren für die Rettung der Banken zur Kasse gebeten werden. Deswegen brauchen wir strenge Regeln für Banken in der Krise. Wir hätten aber auch lernen sollen daraus, wie es z. B. die Regionalbanken seit Jahrzehnten schaffen, eine Stütze der europäischen mittelständischen Realwirtschaft zu sein, und das mit systematischer Sicherung ihrer Institute und Risikominimierung zu verbinden. Ihre Institutssicherungssysteme sind subsidiäre Sicherungssysteme. Sie können unangetastet innerhalb der strengeren Regeln für die Einlagensicherung parallel bestehen. Alles, was zur Sicherung und Stabilität im Bankensektor beiträgt, muss erhalten bleiben. Aber die jetzt beschlossene Harmonisierung der Systeme um der Harmonisierung willen schwächt am Ende die bewährten Institutssicherungssysteme. Für die vielen Regionalbanken ist das das Gegenteil dessen, was CMDI eigentlich erreichen will.