9
Nov
2022
Ansehen
Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Aussprache)
Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Märkte sind nicht gottgegeben, sondern sie sind rechtliche Konstrukte, die wir als Gesetzgeber gestalten, aber eben auch umgestalten können. Märkte dienen nicht nur der Profitmaximierung, sondern vor allem den Menschen auf ihm – als Unternehmerinnen und Unternehmer, als Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, als Verbraucherinnen und Verbraucher weltweit. Investorinnen und Investoren spielen bei der Gestaltung von Märkten eine besonders wichtige Rolle. Sie haben das Geld, das andere benötigen. Sie haben eine Hebelwirkung, die wir für das Erreichen von Menschenrechten, Umweltschutz und die Bekämpfung des Klimawandels in die Verantwortung nehmen können und müssen. Geld soll in die richtigen Tätigkeiten fließen. Deshalb Taxonomie, deshalb Offenlegungspflicht für Finanzdienstleister, deshalb jetzt Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, sodass Investoren wissen, wo sie sicher investieren können, damit das Ergebnis auch nachhaltig ist. Allerdings: Offenlegung reicht nicht aus. Es muss gehandelt werden. Wir brauchen daher neben der Offenlegung jetzt die Handlungspflicht im EU-Lieferkettengesetz gerade für Finanzunternehmen, und zwar nicht nur, bevor sie eine Investition eingegangen sind.