12
Sep
2022
Ansehen
Verordnung über Entwaldung (Aussprache)
– Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie die Debatten über die Forststrategie und die weltweite Entwaldung verpacken, denn am Ende des Tages sind dies zwei Seiten derselben Medaille. Und ich habe aufmerksam auf die verschiedenen Interventionen heute Abend gehört, und ich nehme Ihre Ambitionen, Ihre Kommentare und die Eindrücke, die Sie von Ihren jüngsten Reisen nach Amazonien mitgenommen haben, zur Kenntnis. Lassen Sie mich kurz auf einige Punkte eingehen, die von mehreren von Ihnen angesprochen wurden. Zunächst einmal haben einige von Ihnen die Rechte der indigenen Völker erwähnt. Und ich kann Ihre Bedenken nur teilen, dass Entwaldung und Waldschädigung dramatische Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen der am stärksten gefährdeten Menschen haben, einschließlich indigener Völker, die stark auf Waldökosysteme angewiesen sind und die besten Verteidiger der Wälder sind. Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass keine Rohstoffe oder Erzeugnisse, die aus Entwaldung oder Waldschädigung der von indigenen Völkern bewohnten Gebiete stammen, auf den EU-Markt gelangen dürfen. Die in der Verordnung vorgesehenen Kooperationsstrukturen sollten die uneingeschränkte Beteiligung aller Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, ermöglichen; Partnerschaften werden die Rechte der von Wäldern abhängigen Gemeinschaften stärken. Selbstverständlich werden wir Ihren Standpunkt und den Standpunkt der Mitgliedstaaten zu diesen Fragen genau prüfen und den Standpunkt der beiden gesetzgebenden Organe bewerten. Lassen Sie mich jedoch betonen, dass wir bei der Prüfung zusätzlicher Verweise auch berücksichtigen müssen, dass andere Gesetzgebungsinitiativen – insbesondere die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit – dieses Thema ebenfalls umfassend behandeln, um Doppelarbeit zu vermeiden. Ich habe auch Ihre nachdrücklichen Forderungen gehört, den Anwendungsbereich der Verordnung auf andere Waren auszuweiten. Lassen Sie mich kurz den Standpunkt der Kommission zu diesem Thema und unsere Bedenken wiederholen. Die sechs in unserem Verordnungsentwurf enthaltenen Rohstoffe wurden unter Berücksichtigung der Folgenabschätzung der Initiative vorgeschlagen. Sie decken bereits über 80 % der Produkte ab, die zur Entwaldung beitragen, und wenn wir neue Produkte vorschlagen, brauchen wir den Nachweis, dass sie wirklich diejenigen sind, bei denen die Union am meisten zur weltweiten Entwaldung beiträgt. Und wie ich bereits in meiner Einleitung erwähnt habe, könnte unsere Regulierung ohne diesen Beweis in Frage gestellt werden, insbesondere auf internationaler Ebene. Und das sollten wir natürlich auf jeden Fall vermeiden. Unser Vorschlag legt daher einen progressiven Anwendungsbereich fest, der entsprechend neuen Entwaldungstrends und -daten regelmäßig aktualisiert wird. Und wieder besteht das Ziel des progressiven Anwendungsbereichs darin, sich zunächst auf die Rohstoffe zu konzentrieren, bei denen die Auswirkungen der EU auf die weltweite Entwaldung und Waldschädigung am größten sind und die Regulierungsmaßnahmen die größten Auswirkungen haben dürften. Einige abschließende Bemerkungen auch zu Finanzinstituten, die in den Anwendungsbereich der Verordnung aufgenommen werden sollen. Die Europäische Union hat bereits mehrere Gesetze in Kraft oder in der Entwicklung, die sich mit der Umweltverantwortung von Finanzinstituten befassen. Das Regulierungssystem funktioniert jedoch über völlig andere Behörden. Daher muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Aufnahme in unseren Vorschlag die Einrichtung zweier völlig unterschiedlicher Überwachungs- und Durchsetzungswege erfordern würde. Im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte auf Unternehmens- und Finanzproduktebene offenlegen. Die überarbeitete Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie der breiter angelegte Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen, der derzeit eingeführt wird, werden die Transparenz erheblich verbessern und die Gesetzgebungsinitiative zur Entwaldung ergänzen und unterstützen. Unser Vorschlag ist also zukunftsorientiert und soll weitere Entwaldung verhindern. Es ist eine Gelegenheit, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die vielen Unternehmen zu schaffen, die bereits ihre Lieferketten aufräumen. Es ist eine Chance, die Führungsrolle der EU bei der Bewältigung dringender globaler Probleme – nicht nur der Entwaldung, sondern auch der Waldschädigung – zu unterstreichen. Aber wir müssen uns auch schnell bewegen. Das ist wichtig, weil wir zuversichtlich sind, dass, wenn andere unser System funktionieren sehen, auch sie folgen werden. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Kommission mit Ihnen allen zusammenarbeiten, um ein ehrgeiziges, realistisches und leicht umzusetzendes Ergebnis zu erzielen. Das bedeutet, die wesentlichen Elemente dieses wegweisenden Vorschlags zu schützen: Abdeckung der Entwaldung in allen ihren Formen, sowohl legal als auch illegal, strenge Rückverfolgbarkeit, strenge Sorgfaltspflicht, gute Definitionen auf der Grundlage internationaler Arbeit. Und schließlich bedeutet es, Schlupflöcher zu vermeiden, wo immer dies möglich ist, und eine angemessene Abdeckung für die größten Händler. Die Kommission hat die technische Diskussion von Anfang an unterstützt. Wir sind bereit, weiterhin mit Ihnen und dem Rat als ehrlicher Makler zusammenzuarbeiten, um Kompromisse zu finden, die für alle akzeptabel sind. Mit dem gleichen Engagement auf allen Seiten hoffe ich sehr auf eine solide Einigung bis Ende dieses Jahres.