14
Jun
2023
Ansehen
Prüfung des Einsatzes von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware - Prüfung des Einsatzes von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware (Entwurf einer Empfehlung) (Aussprache)
Herr Präsident, Herr Kommissar! Als der PEGA-Untersuchungsausschuss vor 14 Monaten seine Arbeit aufgenommen hat, wer hätte gedacht, in welchem Ausmaß ohne rechtliche Grundlagen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten, Juristinnen und Juristen als auch politisch Engagierte abgehört und überwacht werden! Das Ziel der Verwendung von Pegasus und vergleichbarer Spionagesoftware war in all diesen Fällen, kritische Akteure aus Politik und Zivilgesellschaft auszuspionieren, einzuschüchtern und mundtot machen zu können. Nicht alle diese inakzeptablen Vorgänge, die eine existenzielle Gefahr für die Demokratie in der Europäischen Union darstellen, wurden überhaupt aufgeklärt. Mit unseren Empfehlungen an die Kommission und an die Mitgliedstaaten wollen wir die Grundlage schaffen, den unrechtmäßigen Einsatz von Spionagesoftware in Europa zu beenden und zu verhindern. Solche Software darf ausschließlich zur Bekämpfung schwerster Verbrechen und nur nach richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Die Kommission muss umgehend handeln und einen Rechtsakt für die legale Nutzung, den Verkauf, den Erwerb und die Weitergabe von Spionagesoftware inklusive gemeinsamer Mindeststandards vorlegen. Unser ehemaliger Kollege Nikos Androulakis wurde von der griechischen Regierung unter dem Deckmantel nationaler Sicherheit ausspioniert. Dieser Fall zeigt eindringlich, dass es eine einheitliche Definition des Begriffs der nationalen Sicherheit braucht, damit jedwede willkürliche Auslegung ausgeschlossen ist. Notwendig sind Schutzvorschriften für besonders exponierte Berufsgruppen wie Journalistinnen und Journalisten, Transparenz, Rechtshilfe für Zielpersonen und eine verpflichtende Dokumentation zur Rückverfolgung des Einsatzes von Spyware. Angelegenheiten der nationalen Sicherheit fallen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten − ja, das stimmt. Es ist aber Aufgabe der Europäischen Union, Grundrechte, zu deren Einhaltung sich alle Mitgliedstaaten im Rahmen der Verträge verpflichtet haben, zu sichern und zu verteidigen. Die Umsetzung unserer Empfehlungen ist ein alternativloser Schritt, um das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen.