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Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV (Fortsetzung der Aussprache)
Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Epidemie, die zu lange ignoriert wurde. Jede dritte Frau in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt. Wenn ein ähnlich schwerwiegendes Problem ein Drittel aller Männer betroffen hätte, wäre es sicherlich bereits angemessen angegangen worden. Dennoch freue ich mich, dass über den Bericht über geschlechtsspezifische Gewal…