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Digitalisierung und Verwaltungsrecht (A9-0309/2023 - Karen Melchior) (Abstimmung)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit dem Vertrag von Lissabon haben wir eine zunehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern erlebt, die direkt mit der Union interagieren. Was großartig ist. Aber wie begegnen wir ihnen? Viele unserer Mitgliedstaaten haben Vorschriften, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Bürger zu schützen, die mit nationalen öffentlichen Verwaltungen interagieren. Für die Europäische Union gibt es derzeit jedoch keine solchen Vorschriften. Unser Haus hat sich bereits mit diesen Fragen befasst: die Entschließung vom 15. Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem Gesetz über Verwaltungsverfahren der Europäischen Union; und in der Entschließung vom 9. Juni 2016 zu einer offenen, effizienten und unabhängigen Verwaltung der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine offene, effiziente und unabhängige Verwaltung der Europäischen Union. Nur von der Europäischen Kommission zu entlassen. Wir brauchen dringend Vorschriften für eine offene, effiziente und unabhängige EU-Verwaltung, die Grundsätze für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren und die Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen skizziert. Die Forderung nach Vorschriften auf der Ebene der EU-Einrichtungen beruht auf dem Verständnis, dass solche Vorschriften für eine gute Verwaltung erforderlich sind. Es wird betont, dass diese Vorschriften besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung enthalten sollten, um sicherzustellen, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger einen einfachen und effizienten Zugang zu digitalen Diensten und Lösungen genießen können, wobei die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Bürgerrechte zu beachten sind. Die Kommission möchte erneut geltend machen, dass die bestehenden Vorschriften ausreichen, und die Notwendigkeit zusätzlicher Vorschriften abweisen. Auf der Jahrestagung der Europäischen Bürgerbeauftragten in diesem Jahr wurden die öffentlichen Verwaltungen und die Digitalisierung hervorgehoben. Wir müssen Aspekte der Digitalisierung in die Rechte der Bürger einbeziehen, wenn sie mit Verwaltungen konfrontiert sind. Daher ist es unser Bestreben, auch neue digitale Lösungen zu integrieren, um den Bedürfnissen effizienter Verwaltungen gerecht zu werden und gleichzeitig die vollen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Mit dieser Abstimmung, die wir jetzt abgeben werden, fordere ich das Parlament auf, unser starkes Signal an die Kommission gegen ihre Unfähigkeit und Zurückhaltung, diese Probleme anzugehen, aufrechtzuerhalten. Dasselbe Signal wie bei der einstimmigen Annahme des Dossiers im gesamten politischen Spektrum der Fraktionen im JURI-Ausschuss am 24. Oktober 2023. Die Zeit zum Handeln ist jetzt – und die Kommission sollte dieses Mal zuhören.