13
Mär
2023
Ansehen
Verbindliche nationale Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Lastenteilungsverordnung) - Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) - Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve für das Emissionshandelssystem der EU (Aussprache)
Herr Präsident, dem reformierten Emissionshandelssystem kommt auf dem Weg zu 55 % die wichtigste Rolle zu, aber es ist auch wichtig, dass der Lastenteilungssektor in der Lage ist, die ihm übertragene Verpflichtung von 40 % zu erfüllen. Die Last der Reduzierung wird auf sehr unterschiedliche Weise auf die Länder verteilt. Fünf Länder haben eine Reduktionsverpflichtung von 50 %, mit einer Reduktionsverpflichtung von mindestens 10 % und 12,7 %. Aber das ist akzeptabel. Länder sind unterschiedlich und in unterschiedlichen Situationen, aber es ist wesentlich einfacher, dies zu akzeptieren, wenn die Kommission davon absieht, neue Hindernisse für die energetische Nutzung nachhaltiger Biofuttermittel einzuführen. Es ist ein äußerst wichtiges Thema. Gegenwärtig ist Windkraft jedoch die Hauptquelle für erneuerbare Energien. Ich denke, es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für die weitere Produktion und den Bau von Windkraft in Zukunft geschaffen werden, dass Windkraft aber keine öffentlichen Subventionen mehr benötigt. Ich denke, die EU sollte – wenn sie es sich leisten kann, die Windkraft im Prinzip zu unterstützen – die Beihilfen für Innovationen in diesem Sektor nutzen, nicht für die Erzeugung von Windkraft oder für den Bau von Übertragungsleitungen.