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Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 - Fonds für integrierte Grenzverwaltung: Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik 2021–2027 (Aussprache)
Die Verordnung zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2021-2027 soll zur wirksamen Steuerung der Migrationsströme beitragen. Es muss vereinbart werden, dass es notwendig ist, den unkontrollierten Zustrom von Migranten zu verringern, Sekundärmigration durch eine Verschärfung der Asylverfahren zu bekämpfen, die Sanktionen gegen irreguläre Migranten zu verschärfen und die Rückkehrpolitik zu verschärfen. Es wäre wünschenswert, ein einheitliches Neuansiedlungsverfahren in der EU zu schaffen, allerdings vorbehaltlich der freiwilligen Beteiligung der Mitgliedstaaten an den vorgeschlagenen Maßnahmen. Migrationsmanagementsysteme, die auf einem Mechanismus zur Umsiedlung von Migranten beruhen, können jedoch nicht akzeptiert werden. Die Stärkung des Schutzes der Außengrenzen und der Maßnahmen außerhalb der Union in den Herkunfts- und Transitländern von Migranten sind von entscheidender Bedeutung für die Schaffung nachhaltiger Lösungen, um die Stabilisierung der Migrationslage und die Widerstandsfähigkeit gegenüber möglichen künftigen Krisen sicherzustellen. Der Grenzschutz wird durch den Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021-2027 geregelt. Die Grundlage für die Mittelzuweisung, die in dem im Rahmen des Fonds eingerichteten Instrument für die finanzielle Unterstützung für Grenzmanagement und Visa vorgeschlagen wird, ist jedoch unklar. Eine geringe Mittelzuweisung für Länder wie Polen kann das Risiko einer weniger wirksamen Verstärkung der Außengrenzen der EU und einer unzureichenden Erfüllung der angegebenen Aufgaben mit sich bringen.