—
Verstöße gegen das EU-Recht und die Rechte von LGBTIQ-Bürgern in Ungarn infolge der im ungarischen Parlament angenommenen Gesetzesänderungen - Ergebnis der Anhörungen vom 22. Juni nach Artikel 7 Absatz 1 EUV zu Polen und Ungarn (Fortsetzung der Aussprache)
Die überwältigende Mehrheit der Ratsmitglieder war empört über das in Ungarn eingeführte Anti-LGBTIQ-Gesetz Orbán. Zu Recht. Orbán hat schon einmal die roten Linien überschritten, aber das war ein neuer Tiefpunkt. Ich begrüße die Antwort der meisten Staats- und Regierungschefs, aber sie sollte hier nicht aufhören. Der Rat muss Artikel 7 gegen diese ungarische Regierung auslösen. Alle rechtlichen Mittel sollten angewandt werden, um Orbán zu zeigen, dass er zu weit gegangen ist. Wir sind eine Werteunion, ob es Orbán gefällt oder nicht. Er will nicht auf die Vernunft hören, deshalb muss er sich den Konsequenzen stellen. Das ungarische Anti-LGBTIQ-Gesetz widerspricht allem, wofür die Europäische Union steht. Wenn Sie Mitglied der EU sind, verpflichten Sie sich zu unseren Werten. Es handelt sich nicht um ein „a la carte“-Menü. Wir müssen uns gegen die sich verschlechternde Situation der LGBTIQ-Rechte in Ungarn wehren. Wir müssen handeln und die ungarische Regierung zur Rechenschaft ziehen. Es geht darum, das Wertvollste zu schützen, die Freiheit unseres Volkes.