13
Dez
2021
Ansehen
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt: Gewalt im Internet (Aussprache)
Herr Präsident, vielen Dank. Herr Kommissar, es tut mir leid. Meine Damen und Herren, Jetzt, da sich die Welt vor allem während der Pandemie online bewegt, folgen verschiedene Formen von Gewalt: Hassrede, Trolling, Stalking oder Erpressung mit pornografischen Inhalten. Cybermobbing kann online beginnen, endet aber oft offline mit verheerenden folgen für die opfer und ihre familien. Alles, was offline verboten ist, sollte auch online verboten werden. Ich betone noch einmal, dass ich entschieden gegen Gewalt bin, aber im Einklang mit den durch die Verträge übertragenen Zuständigkeiten und auf ideologisch neutrale Weise. Zunächst einmal geht es in dem Bericht nicht um Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sondern um das Nicht-Vertragskonzept des Geschlechts. Aus diesem Grund kann es viele Ungenauigkeiten bei der Anwendung des Strafrechts geben, die weitreichende Garantien von allen Seiten erfordern. Einer davon ist der Grundsatz der Rechtssicherheit. Dies kann nicht durch die Einführung neuer, verschwommener Konzepte erreicht werden. Da in Artikel 83 des Vertrags Computerkriminalität bereits im Katalog der Eurokriminalität erwähnt wird, sollte die Erwähnung geschlechtsspezifischer Cybergewalt in dem Bericht als Beispiel für eine weite Auslegung angesehen werden, die einen offensichtlichen Missbrauch darstellt und nur im Hinblick auf die Instrumentalisierung des EU-Strafrechts für rein politische Zwecke zu behandeln ist. Für mich persönlich ist es traurig, dass wieder einmal ein so wichtiges Thema wie Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch unnötige ideologische Eingriffe verdorben wurde.