—
Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (vorübergehende Ausnahme von der Richtlinie 2002/58/EG) (Aussprache)
Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern, sowohl online als auch offline, sind eine der schwerwiegendsten und unerträglichsten Verletzungen der Grundrechte, deren Opfer Gefahr laufen, ihr Leben für immer dramatisch vernarbt zu sehen. In den letzten zehn Jahren verzeichnete die EU einen beeindruckenden Anstieg der Berichte über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet und stellte 2019 den traurigen Weltrekord für gehostetes Material über sexuellen Missbrauch von Kindern auf. Die Pandemie hat die Lage weiter verschärft: Die Nachfrage nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch ist um bis zu 25 % gestiegen, was zu neuen Missbräuchen geführt hat. Daher bedarf es eines umfassenden Ansatzes, der Prävention, Repression, Schutz und Unterstützung der Opfer einschließt und den öffentlichen und privaten Sektor, einschließlich der Anbieter von Online-Diensten, einbezieht. Die vorübergehende Ausnahme von der Richtlinie 2002/58/EG ermöglicht es ihnen, weiterhin Technologien zu nutzen, um sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern aufzudecken, zu melden und zu beseitigen, Instrumente, die sich bisher bei der Identifizierung von Opfern und auch bei der Verhinderung von Missbrauch als wertvoll erwiesen haben. Jetzt sind langfristige europäische Rechtsvorschriften erforderlich, in denen ein gemeinsamer Rahmen für eine immer wirksamere Bekämpfung dieser Straftaten festgelegt wird, unter anderem durch die Einrichtung eines eigenen europäischen Zentrums, wie von der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die Rechte des Kindes und dem Europäischen Parlament gefordert.