Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber im Hinblick auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte, die Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen

Datum: 10.04.2024 · Referenz: A9-0002/2024

Berichterstatter/in: Marlene Mortler · Federführender Ausschuss:

Ausfuhrbeschränkung Umweltvergiftung durch Metalle Einfuhrbeschränkung Verkaufserlaubnis Giftstoff Kontrolle der Umweltbelastungen Gesundheitsrisiko Quecksilber Zahnmedizin
Gesamtergebnis: 575 Dafür
575 Dafür
12 Dagegen
38 Enthaltung
80 Nicht abgestimmt
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Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Quecksilberverbot für Dentalamalgam ab 2025 geplant.
  • Stufenweises Verbot quecksilberhaltiger Lampen bis 2025/2027.
  • Berichte zu Krematorien-Emissionen alle zwei Jahre erforderlich.
Änderungsanträge
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