Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber im Hinblick auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte, die Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen

Datum: 17.01.2024 · Referenz: A9-0002/2024

Ausfuhrbeschränkung Umweltvergiftung durch Metalle Einfuhrbeschränkung Verkaufserlaubnis Giftstoff Kontrolle der Umweltbelastungen Gesundheitsrisiko Quecksilber Zahnmedizin
Gesamtergebnis: 305 Dafür
305 Dafür
218 Dagegen
101 Enthaltung
243 Nicht abgestimmt
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