Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 durch Festlegung zusätzlicher technischer Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Tätigkeiten erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeiden

Datum: 18.10.2023 · Referenz: B9-0431/2023

grüne Wirtschaft technische Beschreibung Flugzeug EU-Umweltpolitik Umweltschutz dauerhafte Entwicklung Klimaschutzpolitik
Gesamtergebnis: 461 Dagegen
149 Dafür
461 Dagegen
22 Enthaltung
235 Nicht abgestimmt
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