ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur delegierten Verordnung der Kommission vom 27. Juni 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 durch Festlegung zusätzlicher technischer Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Tätigkeiten erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeiden

Referenz: B9-0431/2023

Datum: 18.10.2023

ECR Europäische Konservative und Reformer (EKR)

30 Mitglieder

Abstimmungsergebnis der Fraktion
28 Dafür
0 Dagegen
1 Enthaltung
1 Nicht abgestimmt
28 Dafür
0 Dagegen
1 Enthaltung
1 Nicht abgestimmt
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