7
Jun
2022
Ansehen
Rechtsstaatlichkeit und die mögliche Annahme des polnischen nationalen Aufbauplans (ARF) (Aussprache)
Beide – Ungarn und Polen – sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie sind genau an dieselben Regeln und an dasselbe Gesetz gebunden wie der Rest von uns und die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dieses Europäische Parlament vertritt 10 Millionen ungarische Bürger in ihrer Unionsbürgerschaft. Dieses Europäische Parlament vertritt 40 Millionen polnische Staatsbürger in ihrer polnischen Staatsbürgerschaft. Es ist also unser Wunsch, dass die polnische Regierung nicht nur sagt, dass sie bereit ist, sich daran zu halten, dass sie die Absicht hat, sich daran zu halten, dass sie vielleicht erwägen würde, sich daran zu halten. Wir wollen, dass sich sowohl Ungarn als auch Polen daran halten. Und solange sie sich nicht daran halten, haben wir hier einen Fall. Deshalb haben wir Artikel 2 eingeführt. Deshalb haben wir das Verfahren nach Artikel 7 eingeführt. Deshalb erwarten wir, dass Polen sich endlich an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg hält. Soweit dies nicht der Fall ist und insbesondere nicht mit der Demontage dieser Kammer übereinstimmt, haben wir einen Fall. Das ist das Prinzip. Wir hoffen also nur, dass Polen und Ungarn es endlich schaffen und verstehen, dass sie an dieselben Regeln und an dasselbe Gesetz gebunden sind wie die übrigen Mitgliedstaaten und wir.