7
Feb
2024
Ansehen
Die Prioritäten der EU für die 68. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (Aussprache)
Herr Präsident, Kommissar Dalli, der Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau, Robert Biedroń, bringt diesen Punkt an das Europäische Parlament und bittet darum, uns alle auf der nächsten Tagung der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau mit Würde zu vertreten. Ich glaube, dass die Stimme, die mit der Entschließung aus dieser Debatte im Europäischen Parlament hervorgeht, klar und deutlich ist: Die Gleichstellung der Frau ist eine Frage der Menschenrechte und Grundrechte in der Europäischen Union. Eine Gesellschaft, die sie in vollem Umfang garantiert – was die Verpflichtung der Europäischen Union ist –, ist eine Gesellschaft, die nicht nur gerechter und gerechter, sondern auch wirtschaftlich effizienter und sozial wohlhabender ist. Die Gleichstellung von Frauen in der Europäischen Union erfordert Respekt, nicht Diskriminierung. Sie fordert, das Lohngefälle endgültig zu überwinden. Es verlangt von allen Frauen, vor allen Formen von Gewalt sicher zu sein. Es erfordert Freiheit für Frauen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, ohne Vorurteilen oder Stereotypen ausgesetzt zu sein. Und es verlangt natürlich auch, dass wir ein für allemal bekräftigen, dass Gleichheit und Nichtdiskriminierung ein absolut grundlegendes Thema sind. Es gibt keine schönere Klausel im europäischen Recht als die, die jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung verbietet. Es ist Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Deshalb, lieber Robert Biedroń, gibt es deine Inspiration.