16
Dez
2025
Ansehen
Berichtigungen (Artikel 251 GO) (Weiterbehandlung)
Gemäß Artikel 251 Absatz 4 der Geschäftsordnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass zu der Berichtigung, die gestern bei der Eröffnung der Sitzung im Plenum bekannt gegeben wurde, kein Antrag auf Abstimmung gestellt wurde. Die Berichtigung gilt somit als angenommen und wird auf der Webseite Plenartagung veröffentlicht.