6
Okt
2021
Ansehen
Der aktuelle Stand bezüglich der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität eingereichten Aufbaupläne, die zur Genehmigung anstehen (Aussprache)
Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Es ist wohl eines vollkommen klar: EU-Geld darf nur bei strikter Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundsätze vergeben werden. Die Aufbaumilliarden müssen den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Sie dürfen nicht in dunklen Löchern oder in der Vetternwirtschaft versickern. Alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen vom Turbo für den Weg aus der Pandemiekrise und von den Investitionen in die Zukunftsherausforderungen profitieren. Doch leider stellen sich manche Regierungen noch immer der eigenen Bevölkerung in den Weg. Die Europäische Kommission darf daher keinen Aufbauplan genehmigen, der den gemeinsamen vereinbarten Zielen nicht entspricht. Hier darf es keine falschen Kompromisse geben. Die Regierungen in Ungarn und Polen haben konkrete Reformempfehlungen betreffend die Unabhängigkeit der Justiz, die Medienfreiheit und die Antikorruption von der Kommission erhalten. Die Umsetzung dieser Reformen ist und bleibt eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung von frischem EU-Geld, die die Regierungen weder in Ungarn noch in Polen derzeit erfüllen. Ja, es braucht Dialog und entschlossenes Handeln. Das schärfste Instrument zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit ist der neue Rechtsstaatlichkeitsmechanismus im EU-Budget. Vier von fünf EU-Bürgerinnen und -Bürgern stehen dahinter. Zehn Monate nach seinem Inkrafttreten muss ihn die Europäische Kommission endlich einleiten. Das ist eine Frage der Ernsthaftigkeit und der Glaubwürdigkeit, denn es geht um Bürgersteuergeld. Wir haben nicht mehr viel Zeit.