3
Apr
2025
Prüfung von Mandaten
Vielen Dank. Ihre Änderungsanträge wurden gemäß Artikel 188 Absatz 1 Buchstabe a der Geschäftsordnung für unzulässig erklärt, da sie sich nicht unmittelbar auf den Text bezogen, den sie ändern wollten. Tatsächlich zielten Ihre Änderungsanträge darauf ab, die Richtlinien aufzuheben, während der Kommissionsvorschlag lediglich vorschlägt, den Zeitpunkt zu verschieben, ab dem die Mitgliedstaaten besti…