16
Dez
2024
Ansehen
Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren (kurze Darstellung)
Herr Präsident, Herr Kommissar, diese Änderungsanträge zu den Regeln für die Transparenz internationaler Schiedsverfahren berühren natürlich nicht den besseren Zugang zu Dokumenten, den besseren Zugang zu Informationen, insbesondere durch die Öffentlichkeit, und das ist natürlich ein positives Element. Mit diesen Änderungsanträgen wird das grundlegende Problem nicht gelöst. Und das grundlegende Problem ist, dass, wenn das öffentliche Interesse auf dem Spiel steht, es die Gerichte des Staates sein müssen, es muss das Völkerrecht und insbesondere das internationale Privatrecht sein, das als Grundlage für die Beilegung internationaler Streitigkeiten dient. Denn wenn das öffentliche Interesse auf dem Spiel steht, können wir uns nicht auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehen, sonst werden sie von denen erfasst, die aus wirtschaftlicher Sicht die Fähigkeit haben, das Handeln dieser Schiedsgerichte zu beeinflussen. Wir können nicht erwarten, dass ein kleiner Staat gegen eine große transnationale Körperschaft die Erhaltung, die Verteidigung seines öffentlichen Interesses in einem Schiedsgericht garantiert, das nicht verpflichtet ist, die materiellen Rechtsvorschriften anzuwenden, die das öffentliche Interesse wahren und verteidigen. Und das ist die Richtung, in die wir uns bewegen sollten, und nicht die, die Schiedsgerichtsbarkeit zu fördern.