24
Apr
2024
Ansehen
Sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche - Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche - Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (gemeinsame Aussprache - Bekämpfung der Geldwäsche)
Herr Präsident! Heute ist ein sehr guter Tag für unseren Kampf gegen Geldwäsche. Nach drei Jahren harter Verhandlungen bringen wir nun europäisch einheitliche Anti-Geldwäsche-Regulierungen auf den Weg. Hiermit können wir verhindern, dass die organisierte Kriminalität unterschiedliche Anti-Geldwäsche-Gesetze in den Mitgliedstaaten ausnutzt und gegeneinander ausspielt. Dabei haben wir praxistaugliche Regelungen gefunden, die einerseits in der Lebenswirklichkeit umgesetzt werden können und andererseits zusammen mit unserer neuen Anti-Geldwäsche-Behörde in Frankfurt ein solides Fundament im Kampf gegen Geldwäsche in Europa schaffen. Wenn wir in der EU Hand in Hand arbeiten und dabei jederzeit unseren rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern Luft zum Atmen geben, werden wir erfolgreich gegen die organisierte Kriminalität vorgehen können. Freiheit und Sicherheit sollten dabei jederzeit auf einer Stufe stehen. Eine Barzahlungsobergrenze von 10 000 Euro sowie die Ausnahme von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in kleineren Städten, aber die Aufnahme von Familienmitgliedern der Regierung zeugen von Balance. Setzen wir diese gemeinsam um.