—
Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei - Übereinkommen der zwischenstaatlichen Konferenz über marine biologische Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt (Hochsee-Übereinkommen) (Aussprache)
Die von der Kommission vorgelegten Leitlinien des Aktionsplans zum Schutz des Meeresökosystems geben Anlass zu großer Besorgnis, insbesondere im Hinblick auf die Grundschleppnetzfischerei, die in 30 % unserer Meere verboten wäre. Unsere Fischer haben enorme Anstrengungen zum Schutz der Meeresumwelt und zur Erholung der Fischbestände unternommen und stehen in jeder Hinsicht vor äußerst schwierigen Herausforderungen mit erheblichen sozioökonomischen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen. Nun sind diese Orientierungen, die auf einem unzureichenden ideologischen Umweltschutz basieren, ein weiterer Affront gegen einen Sektor, der eine der wichtigsten Exzellenzen und Ausdruck zeitloser Handwerkstraditionen darstellt. Nachhaltigkeit und Schutz der Meeresumwelt sollten nicht durch die Verhängung weiterer Verbote bestimmter Fangtätigkeiten und Fanggeräte angestrebt werden, sondern unter direkter Einbeziehung aller Akteure durch einen Ansatz der gemeinsamen Nutzung, der allen Bedürfnissen und Prioritäten der beteiligten Parteien gebührend Rechnung trägt. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass diese Leitlinien so bleiben und nicht zu verbindlichen Rechtsvorschriften führen, indem wir uns weiterhin für das Europäische Parlament einsetzen, um einen der wichtigsten Wirtschaftssektoren unserer Nation zu schützen und zu erhalten.