15
Sep
2021
Ansehen
Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV (Fortsetzung der Aussprache)
Frau Präsidentin, die Gleichstellung der Geschlechter kann es in der Europäischen Union nicht geben, es sei denn, wir beseitigen zunächst geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und LGBTI-Personen. Trotz der bisherigen positiven Schritte in diese Richtung haben wir uns ungerechtfertigt verzögert. Wie gehen wir davon aus, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, wenn es auch heute noch keine umfassende europäische Strategie gibt, um sie zu beseitigen, oder wenn Lücken und Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen? Die Kommission muss unverzüglich eine umfassende, ganzheitliche Richtlinie vorschlagen, mit der dieser systematischen Form der Gewalt in der Europäischen Union horizontal ein Ende gesetzt wird. Dazu muss geschlechtsspezifische Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich in Artikel 83 des Vertrags aufgenommen werden und somit als Rechtsgrundlage dienen, um gemeinsame rechtliche Definitionen und gemeinsame Mindeststandards zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, wir können es uns nicht leisten, mehr Zeit zu verschwenden. Ich fordere Sie daher auf, sich dieser Gelegenheit zu stellen und für den Bericht zu stimmen.