21
Nov
2022
Ansehen
Bewertung der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeitsbedingungen durch Ungarn im Rahmen der Konditionalitätsverordnung und Stand des ungarischen Aufbau- und Resilienzplans (Aussprache)
Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mit den Wählern vor Ort spreche, kommt immer wieder eine Frage auf: Glaubt die Europäische Kommission wirklich, dass eine neue Behörde und ein paar neue Gesetze in Ungarn etwas ändern würden? Weil das ungarische Volk vor Ort aus jahrelanger Erfahrung weiß, dass es bei systemischen Mängeln der Rechtsstaatlichkeit nie um den Mangel an neuer Autorität ging, weil es sich um eine Regierung handelt, die die Institutionen aushöhlt und bösgläubig handelt. Sie werden sich niemals an eine Reihe von Anpassungen gebunden fühlen, die sie selbst vorgenommen haben, im Gegensatz zu einer glaubwürdigen, bereits bestehenden Behörde wie der EU-Staatsanwaltschaft. Und bitte beantworte mir folgendes: Warum ist die Orbán-Regierung so beharrlich darauf, neue Behörden zu schaffen, anstatt der EUStA beizutreten? Wir haben es so oft gesagt, das ist eine echte Chance. Dies kann eine historische Chance sein, ein historischer Moment, um den raschen Abstieg Ungarns in den Autoritarismus zu verlangsamen oder sogar umzukehren. Dieses Parlament hat lange und hart daran gearbeitet, effizientere Vorschriften zu erreichen. Und wir haben unseren Aufruf wiederholt. Helfen wir den Menschen, nicht der Regierung. Direkte EU-Mittel an die lokalen Gebietskörperschaften, an die Zivilgesellschaft, an Schulen und Krankenhäuser sowie an diejenigen, die sie am dringendsten benötigen. Herr Kommissar, es ist an der Zeit, dies zu erreichen. Es geht nicht nur um die finanziellen Interessen der EU, sondern auch um die Rechte der ungarischen Bürger.