Reden-Ranking
Seit 1. Juli 2024| Rang | Name | Land | Fraktion | Reden | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 |
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Lukas Sieper | Deutschland DEU | Fraktionslose Mitglieder (NI) | 390 |
| 2 |
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Juan Fernando López Aguilar | Spanien ESP | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) | 354 |
| 3 |
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Sebastian Tynkkynen | Finnland FIN | Europäische Konservative und Reformer (EKR) | 331 |
| 4 |
|
João Oliveira | Portugal PRT | Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) | 232 |
| 5 |
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Vytenis Povilas Andriukaitis | Litauen LTU | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) | 227 |
Alle Beiträge (93)
Bekämpfung der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen in der Ukraine (Aussprache)
Die EU muss alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Untersuchung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression des russischen und des belarussischen Regimes zu unterstützen. Die Täter und Verschleierer brutaler Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen müssen so schnell wie möglich vor Gericht gestellt werden. Die EU muss die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs unterstützen, der mit der Untersuchung von Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine außerhalb der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) betraut ist. Die EU muss so bald wie möglich die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen finden und die administrative, investigative und logistische Unterstützung sicherstellen, die für die Einrichtung eines Sondertribunals erforderlich ist, um russische politische Führer, militärische Führer und ihre Verbündeten zur Rechenschaft zu ziehen. Die in der Ukraine verübten Gräueltaten wie willkürliche Bombardierungen von Städten, Zwangsdeportationen, der Einsatz verbotener Munition, Angriffe auf Zivilisten, die durch vorab vereinbarte humanitäre Korridore fliehen, Hinrichtungen und sexuelle Gewalt stellen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dar. Sie können sich als Kriegsverbrechen qualifizieren, bleiben aber ungestraft. Die EU muss dringend handeln, da die ernsthafte Gefahr besteht, dass Beweise für Kriegsverbrechen im Zuge der anhaltenden Kriegsführung vernichtet werden.