Einwand gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 GO hinsichtlich der Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe oder von Gruppen derselben, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben
(Abgelehnt):
269 Dafür,
280 Dagegen,
46 Enthaltung,
203 Nicht abgestimmt
(798 Mitglieder).
François-Xavier Bellamy: Dagegen.
23Jun
2022
23. Jun 2022·B9-0327/2022
Einwand gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 GO hinsichtlich der Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe oder von Gruppen derselben, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben