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Abstimmungen · EU Parlament
Wie Kamila abgestimmt hat.
Nächste Plenarsitzung: 5. Oktober 2026 (in 14 Tagen)
Kamila Gasiuk-Pihowicz
Polen PL
Reden 32
Mandat 2024–2029
Statistik
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Kamila Gasiuk-Pihowicz (EPP, Polen) — 647 Abstimmungen · EU Parlament: 558 Dafür (86.2%), 63 Dagegen (9.7%), 7 Enthaltung (1.1%), 19 Nicht abgestimmt (2.9%).

Namentliche Abstimmungen · EU Parlament

Wie Kamila abgestimmt hat.

Nächste Plenarsitzung: 5. Oktober 2026 (in 14 Tagen)
Angenommen

Entlastung 2022: Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff (Angenommen): 552 Dafür, 26 Dagegen, 12 Enthaltung, 213 Nicht abgestimmt (803 Mitglieder). Kamila Gasiuk-Pihowicz: Nicht abgestimmt.

11 Apr
2024
11. Apr 2024 · A9-0089/2024
Entlastung 2022: Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff
A9-0089/2024
Meine Stimme Nicht abgestimmt
Dafür
552
Angenommen

Geothermische Energie (Angenommen): 531 Dafür, 2 Dagegen, 20 Enthaltung, 232 Nicht abgestimmt (785 Mitglieder). Kamila Gasiuk-Pihowicz: Nicht abgestimmt.

18 Jan
2024
18. Jan 2024 · A9-0432/2023
Geothermische Energie
A9-0432/2023
Meine Stimme Nicht abgestimmt
Dafür
531
Abgelehnt

Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet (Abgelehnt): 162 Dafür, 488 Dagegen, 34 Enthaltung, 156 Nicht abgestimmt (840 Mitglieder). Kamila Gasiuk-Pihowicz: Nicht abgestimmt.

5 Okt
2021
5. Okt 2021 · B9-0476/2021
Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet
B9-0476/2021
Meine Stimme Nicht abgestimmt
Dagegen
488
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