Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Verbriefungspositionen

Datum: 21.05.2026 · Referenz: A10-0137/2026

Geldversorgung Kapitalmarkt Risikomanagement Finanzbestimmung Kreditinstitut Zahlungsfähigkeit Wertpapier Bankpolitik Kapitalanlagegesellschaft Marktüberwachung Finanzkontrolle
Gesamtergebnis: 294 Dafür
294 Dafür
192 Dagegen
90 Enthaltung
141 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Verbriefungsrahmen soll Risikosensitivität der Eigenmittelanforderungen erhöhen.
  • STS-Verbriefungen erhalten niedrigere Risikogewichte und vereinfachte Berechnungsmethoden.
  • Frist für EBA-Standards: 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.
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