Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten

Datum: 20.05.2026 · Referenz: A10-0090/2026

Zusammenarbeit der Justizbehörden Informationstechnologie Cyberresilienz Grundrechte Konvention UNO parlamentarische Abstimmung Offenlegung von Daten Ratifizierung eines Abkommens digitale Technologie
Gesamtergebnis: 497 Dafür
497 Dafür
91 Dagegen
46 Enthaltung
107 Nicht abgestimmt
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