Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden

Referenz: A10-0248/2025

Datum: 21.01.2026

Frontex Flüchtling Europäische Zusammenarbeit Drittland Exterritorialität Bosnien und Herzegowina europäische Sicherheit Grenzkontrolle Abkommen (EU) Grundrechte illegale Zuwanderung
Gesamtergebnis
565
83
78
565 Dafür
83 Dagegen
14 Enthaltung
78 Nicht abgestimmt
Die Vereinbarung ermöglicht der EU-Grenzschutzagentur Frontex operative Einsätze in Bosnien und Herzegowina zur Stärkung des Grenzmanagements. Ziel ist die Bekämpfung irregulärer Migration und grenzüberschreitender Kriminalität an den EU-Außengrenzen. Die Zusammenarbeit soll Migrationsströme besser steuern und Rückführungsmaßnahmen effizienter gestalten. Gleichzeitig werden Grundrechte und EU-Standards bei Grenzkontrollen verbindlich sichergestellt. Die Maßnahme folgt ähnlichen Abkommen mit anderen Westbalkanstaaten und stärkt die regionale Stabilität.
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