Einwand gemäß Artikel 115 Absätze 2 und 3 der Geschäftsordnung gegen den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte NK603 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

Datum: 16.12.2025 · Referenz: B10-0562/2025

Gesundheitsüberwachung Futtermittel Sicherheitsnorm Gesundheitsrecht Mais Herbizid Lebensmittelsicherheit genetisch veränderter Organismus Vorbeugung von Umweltrisiken Wohlbefinden der Tiere menschliche Ernährung nachhaltige Landwirtschaft
Gesamtergebnis: 479 Dafür
479 Dafür
173 Dagegen
8 Enthaltung
59 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Erneuerung der Zulassung für genetisch veränderten Mais NK603 wird kritisch hinterfragt, da langfristige Risiken für Gesundheit und Umwelt unzureichend untersucht sind. Der Mais ist glyphosatresistent, was den Einsatz dieses umstrittenen Herbizids fördert und ökologische sowie gesundheitliche Bedenken verstärkt. Die EFSA sieht zwar keine neuen Risiken, doch unabhängige Studien und das Vorsorgeprinzip der EU werfen Fragen zu kumulativen Auswirkungen auf. Politisch zielt der Widerstand darauf ab, das Demokratiedefizit bei GVO-Zulassungen zu beheben und faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Landwirte zu schaffen. Gefordert wird eine Reform des Zulassungsverfahrens, um wissenschaftliche Unsicherheiten und gesellschaftliche Einwände stärker zu berücksichtigen.
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