Anwendung der Vertragsbestimmungen in Bezug auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie die Rolle der nationalen Parlamente im Rechtsetzungsverfahren der EU

Datum: 27.11.2025 · Referenz: A10-0224/2025

Mitgliedstaat der EU nationales Parlament Subsidiaritätsprinzip Vereinfachung der Rechtsvorschriften Transparenz des Entscheidungsprozesses Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ausarbeitung des EU-Rechts Vertrag von Lissabon parlamentarische Kontrolle Gesetzesinitiative
Gesamtergebnis: 327 Dagegen
262 Dafür
327 Dagegen
18 Enthaltung
134 Nicht abgestimmt
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Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Änderung zielt darauf ab, die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der EU-Gesetzgebung zu stärken. Nationale Parlamente sollen durch verbesserte Mechanismen wie das Frühwarnsystem aktiver in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Politisches Ziel ist es, Entscheidungen bürgernäher zu gestalten und unnötige Regulierung zu vermeiden. Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei der Überprüfung dieser Prinzipien wird kritisch hinterfragt. Langfristig soll das Vertrauen in die EU durch transparente und effizientere Rechtsetzung gestärkt werden.
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