Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 in Bezug auf die Ursprungskennzeichnung von Obst und Gemüse mit Ursprung im Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung der Westsahara

Datum: 26.11.2025 · Referenz: B10-0506/2025

Frischgemüse Westsahara Frischobst Ursprungserzeugnis Verbraucherinformation Einfuhr (EU) Vermarktungsnorm Etikettierung Marokko
Gesamtergebnis: 359 Dafür
359 Dafür
188 Dagegen
76 Enthaltung
118 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Änderung der Delegierten Verordnung betrifft die Ursprungskennzeichnung von Obst und Gemüse aus der Westsahara. Ziel ist es, die klare Trennung des Gebiets von Marokko gemäß EU-Rechtsprechung umzusetzen. Die aktuelle Fassung ermöglicht jedoch mehrdeutige Kennzeichnungen, die Verbraucher irreführen könnten. Dies widerspricht bestehenden EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung und Transparenz. Die Entschließung lehnt die Verordnung ab, um Rechtssicherheit und faire Handelspraktiken zu gewährleisten.
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