Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz der EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und die Vereinfachung der Berichtspflichten

Referenz: A10-0117/2025

Datum: 26.11.2025

Informationsaustausch EU-Beihilfe Investitionsförderung Finanzierung Finanzinstrument der EU Investitionsvorhaben Investitionsschutz transeuropäisches Netz kleine und mittlere Unternehmen Offenlegung von Daten Sicherheit kritischer Infrastrukturen Verwaltungsformalität EU-Programm
Gesamtergebnis
519
65
73
83
519 Dafür
65 Dagegen
73 Enthaltung
83 Nicht abgestimmt
Die Verordnung zielt darauf ab, die Effizienz der EU-Garantie im Rahmen des InvestEU-Programms zu steigern und bürokratische Hürden abzubauen. Durch eine Aufstockung der Garantie um 4,5 Milliarden Euro sollen zusätzliche Investitionen von rund 70 Milliarden Euro mobilisiert werden, um den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen. Besonders im Fokus stehen strategische Bereiche wie nachhaltige Infrastruktur, soziale Investitionen und Verteidigung, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Die Berichtspflichten für kleine Unternehmen und Projekte werden vereinfacht, um den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Gleichzeitig soll die Transparenz und Kontrolle über die Verwendung der Mittel verbessert werden.
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