Einwand gemäß Artikel 115 Absätze 2 und 3 der Geschäftsordnung gegen den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Baumwolle der Sorte MON 88913 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

Referenz: B10-0492/2025

Datum: 25.11.2025

Durchführungsbeschluss Pestizidrückstände Verkaufserlaubnis Gesundheitsrisiko transgene Pflanze Herbizid Nahrungsmittel Baumwolle Futtermittel Lebensmittelsicherheit
Gesamtergebnis
452
182
93
452 Dafür
182 Dagegen
13 Enthaltung
93 Nicht abgestimmt
Die erneute Zulassung genetisch veränderter Baumwolle MON 88913 wird kritisch bewertet, da sie herbizidtolerant ist und mit Glyphosat in Verbindung steht. Bedenken bestehen hinsichtlich möglicher Gesundheitsrisiken, Umweltauswirkungen und unzureichender Langzeitstudien. Die EFSA sieht zwar keine neuen Gefahren, doch fehlen umfassende Analysen zu kumulativen Effekten. Das Parlament fordert die Rücknahme des Kommissionsentwurfs und verweist auf das Vorsorgeprinzip sowie internationale Nachhaltigkeitsziele. Zudem wird eine Reform des Zulassungsverfahrens für GVO angemahnt, um demokratische Defizite zu beheben.
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