Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 in Bezug auf eine Verkürzung des Abwicklungszyklus in der Union

Datum: 10.09.2025 · Referenz: A10-0095/2025

Wertpapier Kapitalmarkt Liquiditätskontrolle Finanzbestimmung Kapitaltransaktion Finanzinstrument Finanzinstitution Alleinvertreter Finanzkontrolle
Gesamtergebnis: 612 Dafür
612 Dafür
7 Dagegen
45 Enthaltung
77 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • T+1-Abwicklungszyklus für Wertpapiere ab 2027 verpflichtend.
  • Ausnahmen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Lombardgeschäfte.
  • Überwachung durch ESMA zur Risikominimierung.
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