Vorübergehende Abweichung von bestimmten Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems

Datum: 08.07.2025 · Referenz: A10-0082/2025

Außengrenze der EU Grenzkontrolle Drittland Schengener Abkommen Datenverarbeitung Informationsaustausch Biometrik ausländischer Staatsangehöriger Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Informationssystem
Gesamtergebnis: 572 Dafür
572 Dafür
42 Dagegen
67 Enthaltung
60 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Einreise-/Ausreisesystem (EES) wird schrittweise eingeführt.
  • Mitgliedstaaten müssen 180 Tage Phasen einhalten.
  • Biometrische Daten erst nach 60 Tagen verpflichtend.
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