Verordnung der Kommission zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benomyl, Carbendazim und Thiophanat-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Datum: 18.09.2024 · Referenz: B10-0020/2024

Pestizidrückstände Pflanzenschutzrecht Einfuhr (EU) Lebensmittelsicherheit Pflanzenschutzmittel Gesundheitsrisiko
Gesamtergebnis: 516 Dafür
516 Dafür
129 Dagegen
27 Enthaltung
69 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Ablehnung von Einfuhrtoleranzen für Carbendazim und Thiophanat-methyl.
  • Senkung der MRL-Werte auf Bestimmungsgrenze gefordert.
  • Kritik an Wettbewerbsnachteilen für EU-Landwirte.
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