Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Europäischen Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Europäischen Ausschuss der Regionen über die Einrichtung eines interinstitutionellen Gremiums für ethische Normen für das Verhalten der Mitglieder der in Artikel13 EUV genannten Organe und beratenden Einrichtungen

Datum: 25.04.2024 · Referenz: A9-0181/2024

Ethik EU-Behörde Korruption Einrichtung der EU Arbeitsweise der Organe interinstitutionelle Vereinbarung institutionelle Zuständigkeit Berufsethos Verwaltungstransparenz Gemeinschaftsorgan
Gesamtergebnis: 426 Dagegen
105 Dafür
426 Dagegen
10 Enthaltung
326 Nicht abgestimmt
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Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums für EU-Organe.
  • Ziel: Transparenz und Integrität in EU-Institutionen stärken.
  • Kritik an unzureichender Rechtsgrundlage und Machtbalance.
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