Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Datum: 23.04.2024 · Referenz: A9-0156/2024

Binnenmarkt Handelsgeschäft Güter und Dienstleistungen Zuständige nationale Behörde Finanzdienstleistungen kleine und mittlere Unternehmen Kapitaltransaktion Vertragsklausel Zahlungsfrist Verwaltungsformalität
Gesamtergebnis: 350 Dagegen
225 Dafür
350 Dagegen
28 Enthaltung
264 Nicht abgestimmt
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Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
  • Begrenzung Zahlungsfristen auf 30 Tage für B2B und G2B.
  • Stärkung der Rechte von KMU durch Transparenz und Sanktionen.
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